Waldorf Frommer echt?

4 Antworten

Waldorf & Frommer ist eine ernst zu nehmende Kanzlei. Das vorweg..

Es ist so, dass es in jüngster Zeit ein Gerichtsurteil vom BGH gab, nachdem Schadenersatzansprüche aus dem Filesharing erst nach 10 Jahren verjähren. Dieser Fall war allerdings ein recht spezieller Fall. Allerdings weckte er gleich schlafende Hunde und somit fühlen sich die Abmahnkanzleien nun wieder berufen Vorgänge, von denen man dachte sie sind erledigt, wieder hervor zu kramen.

Du kannst und solltest der Zahlungsaufforderung allerdings NICHT nachkommen, sondern umgehend Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass du es ausdrücklich untersagst, dass man eine Eintragung in der Schufa oder einer sonstigen Auskunftei vornimmt.

Der Widerspruch muss nicht "erklärt" werden und sollte es auch nicht.

Erstaunlich ist, dass bei dir 5 Jahre Ruhe war. Normalerweise kommen dazwischen noch einige Mahnungen.. Aber wie dem auch sei: es kommt natürlich darauf an, was dir vorgeworfen wird und ob es stimmt! Handelt es sich um ein Musikstück, so sind die mittlerweile mit 200,- Euro max. gedeckelt. ein Film gerne auch mal bis 1000,- Euro und höher...

Das "Gute" an der Sache: man muss dir bei Schadenersatzforderungen nachweisen, dass du es warst und nicht umgekehrt. Und das ist genau der Punkt, der das Ganze einfach macht und wo man dem Ganzen gelassener entgegen sehen kann als wenn es sich um die Abmahnung handelt, dass man dir eine Urheberrechtsverletzung vorwirft (mit Verjährung 3 Jahre).

Tätig musst du auch dann unbedingt werden, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt. Hier ist unbedingt die 14 Tage Frist einzuhalten!

Obwohl das Ganze wahrscheinlich mehr als lächerlich ist, so darf man die Sache dennoch nicht ignorieren. Die Kanzlei hat das Geld vor Gericht zu gehen und auch das Geld zu verlieren! Was sie übrigens in letzter Zeit mehr macht, als früher :-).

Hier mal ein paar Links:

https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/bgh-zehnjaehrige-verjaehrungsfrist-bei-urheberrechtsverletzungen.html

https://www.123recht.de/ratgeber/urheberrecht-abmahnung/Filesharing-aktuell-Vorweihnachtliche-Abmahnwelle-__a156164.html

https://www.kanzlei-sieling.de/2017/04/12/fiiesharing-teilweise-verjaehrung-wegen-unzureichender-aufschluesselung-der-kosten/

iPaanDaax3 
Fragesteller
 13.05.2019, 09:13

Danke für den ausführlichen Beitrag! Ja, im neuen Brief steht etwas von Musik. "Everytime we touch" oder so. bzw genaue laut ist "(az. IZR 48/15 - Everytime we touch)" Wie dem auch sei würde ich eigentlich gerne wissen wie diese Kanzlei darauf kommt, uns solch briefe zu schicken, ohne genaue Informationen. es steht ja nirgends was genau, von wo, wann, mit welcher IP jemand runtergeladen haben soll. Nur Kontaktieren möchte ich diese Kanzlei selber auch nicht. Also am besten doch zu einem Anwalt?

Kessie1  13.05.2019, 09:22
@iPaanDaax3

Das Geld für den Anwalt kannst du dir erstmal sparen! Schreiben denen:

"Hiermit widerspreche ich Ihren Forderungen aus dem Schreiben von xxxxx". Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihnen ausdrücklich untersage einen Eintrag in der Schufa oder einer anderen Auskunftei vorzunehmen." Mit freundlichen Grüßen xxx"

Danach bekommst du weitere Forderungen - die sich reduzieren - was ansich schon mal absurd ist, wenn es tatsächlich einen beweis gäbe. Ggf. kommt dann noch ein Mahnbescheid vom Gericht - wieder widersprechen. Und das sollte es eigentlich gewesen sein.

Ich hatte einen ähnlichen Fall, allerdings mit viel mehr Schreiben und einer anderen Kanzlei. Wir waren nach 6 Jahren dann bei 150,- Euro angekommen ;-). Nie bezahlt - immer bestritten - nie mehr was gehört...Wobei die Kanzlei das irgendwann auch an ein Inkasso abgab. Frommer macht das von A bis Z immer selber. Macht es aber nicht besser und alleine die 1000 Euro sind schon frech. Aber wenn auch nur 10 % zahlen ... ;-). Es gibt glücklicherweise immer mehr Gerichte, die solche Forderungen abschmettern und auch erkennen, was für eine Abzocke das Ganze ist! Und bei Schadenersatzforderungen müssen sie dir nachweisen, dass du es warst und zwar genau du! Ich kann dir eine ganze Liste Links geben... ich habe mich mit dem Thema ewig rum geschlagen, weil mich das so geärgert hat, dass solche Kanzleien im Grunde (fast) wahllos ihre Sachen raus hauen.

Kessie1  13.05.2019, 09:39
@Kessie1
Die  10 jährige Verjährungsfrist bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung (wenn man etwas zu unrecht erlangt bzw. erhalten oder sich erspart hat) kommt nur dann in Betracht, wenn sich der angebliche Rechtsverletzer die Zahlung von Lizenzgebühren erspart hat. Solche mögen bei öffentlichen Aufführungen, z.B. von Musikwerken auf einem Weihnachtsmarkt und der damit verbundenen Steigerung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes und der Kauflaune, üblich sein (GEMA-Gebühren). Einen entsprechenden Fall hatte der BGH mit  Urteil vom 27.10.2011, Az. I ZR 175/10 entschieden (Bochumer Weihnachtsmarkt – GEMA-Gebühren für Straßenfeste – Verjährung nach 10 statt nach 3 Jahren). Filesharing ist mit der öffentlichen Aufführung nicht vergleichbar. Filesharing wird nicht lizenziert und der Rechtsverletzer erspart sich folglich keine Aufwendungen und auch auch nichts “erlangt”, was er herausgeben könnte.

https://www.ds-law.eu/abmahnkosten-verjaehrung-internet-tauschboersen-filesharing/

Es ist so: die Kanzlei meldet sich Jahre nicht, das ist generell gut für dich. Sie stellt überzogene Forderungen, die der Rechtssprechung widersprechen - auch gut für dich. Und sie müssten dir beweisen, dass nur du in Frage gekommen bist den "Schaden" verursacht zu haben. Das ist so gut wie unmöglich! Während bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung man sich auch nicht unbedingt "rausreden" kann, mit dem Einwand dass man ja gar nicht Zuhause war oder auch Andere im Haushalt sind, gilt bei Schadenersatz: du warst es, zweifellos. Hier reicht im Grunde schon, dass man angibt, dass auch die Kids Zuhause waren, der Untermieter (der schon wieder ausgezogen ist), selbst der Opa ein Passwort hatte und an dem Tag die Katzen gehütet hat... Dabei kommt es natürlich auch auf die genaue und überzeugende Erklärung an...

Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast vielmehr dadurch, dass er dazu vorträgt, ob andere Personen und ggf. welche andere Personen selbstständig Zugang zu seinem Internetanschluss hatte und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen … entspricht der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast ist es wieder Sache der Klägerin als Anspruchstellerin, die für eine Haftung des Beklagten als Täter einer Urheberrechtsverletzung entsprechenden Umstände darzulegen und nachzuweisen.

https://www.ra-himburg-berlin.de/filesharing/urteile-filesharing/912-waldorf-frommer-verliert-klage-vor-ag-frankfurt-am-main.html

iPaanDaax3 
Fragesteller
 13.05.2019, 09:44
@Kessie1

Ah gut zu wissen! Ja, mich wundert es auch das es damals schon hieß sie gehen vor Gericht, und das war ja vor 5 Jahren, und heute kommt der nächste, nach erst 5 Jahren?! Sehr komisch. Gegen eine Liste mit Links hätte ich nichts, sofern es keine großen Umstände macht.
Dort steht auch etwas von "Feststehenden höchstrichterlichen Rechtssprechungen" mit mit einem Vergleich vom Bundesgerichtshoft in einem Parallel gelagerten Filesharing Verfahren das der Anspruch auf Zahlung des Lizensschadens frühestens in 10 Jahren verjährt, dann steht das eben als Zitat in dem Brief mit Paragrafen und Satz BGB etc. darunter: Diesen Anspriuch haben Sie noch nicht vollständig erfüllt. Da noch keine außergerichltiche Einigung erzielt werden konnte, wäre unser Mandantschaft nunmehr gezwungen, den noch offenen Lizenzschadenerstaz im Wege der Klage gegen Sie durchzusetzen.
Erhöhung des geltend gemachten Lizenzschadens
Den in der ursprünglichen Abmahnung zur Beförderung eines Vergleichsschlusses angesetzten pauschalen Schadenersatzbetrag von 450,00€ würde unsere mandantschaft im Gerichtsverfahren nicht weiter aufrechterhalten. Der Bundesgerichtshoft hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Höhe des angemessenen Lizenzschadens befasst. Hierbei bestätigt er, dass bereits das Angebot einer Musik-CD(Konkret von 15 Musiktiteln) durchaus einen Lizenzschaden von 3.000€ rechtfertig. (dann kommt wieder ein Abschnitt mit Zitaten und paragrafen)
Darunter:
Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung würde unsere Mandandtschaft nach aktuellem Stand daher einen Mindestschaden in Höhe von 1.000€ beantragen. Dieser Betrag liegt am unteren Rand der rechtlichen Möglichkeiten; unsere Mandantschaft wird daher auf eine höhere Schätzung durch das Gericht wirken.
2. Vergleichsangebot unserer Mandantschaft zur außergerichtlichen Beilegung
Vor diesem Hintergrund regt unsere MAndanschaft an, eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit in Betracht zu ziehen. Konkret ist unsere Mandantschaft zu folgendem Entegegenkommen bereit:
1. Die Verfpflichtung zur Zahlung der Gesamtforderung in Höhe von 700€ wird durch fristgerechte Rücksendung der beigefügten Erklärung bestätigt.
Sollten weder die unterzeichnete Erklärung noch die erste Rate firstgerecht eingehen, muss unsere Mandantschaft davon ausgehen, dass eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist. In diesem Fall kann die Einleitung gerichtlicher Schritte nur noch durch Zahlung in Höhe von insgesamt 1000€ bis zum 30.05.2019 auf das Oben genannte Bankkonto abgewandt werden.
So steht es im heutigen Brief.. Sorry für den langen text und die evt. Tippfehler.

Kessie1  13.05.2019, 09:59
@iPaanDaax3

Alleine das ist doch schon lächerlich! 1000 Euro, aber man kommt euch im gleichen Schreiben sofort mit 700 Euro entgegen?! Das sind standardisierte Blabla - Schreiben ohne Sinn!

https://aw3p.de/archive/tag/verteidigung-gegen-waldorf-frommer-klagen-unmoeglich

Wichtig wäre im Schreiben noch die Einrede der Verjährung. Sieht die Kanzlei zwar anders, weil sie sich auf das BGH Urteil stützt, aber das war ein ganz anders gelagerter Fall und hat mit dem Filesharing und dem sich ergebenden Schadensersatzforderungen so gar nichts zu tun.

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/wende-in-der-rechtsprechung-siegreiche-filesharing-verfahren-mehren-sich-60356/

https://www.itmr-legal.de/constantin-film-verleih-waldorf-frommer-filesharing-verlieren/

https://www.urheberrecht-leipzig.de/bgh-klare-worte-fuer-anschlussinhaber-nach-filesharing-abmahnung-waldorf-frommer.html

Wie gesagt: ich persönlich würde frühestens einen Anwalt einschalten, wenn es zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt. Wobei man das mit der richtigen Vorgehensweise auch selbst erledigen kann. Vielleicht reicht bei dir auch bereits eine Erstberatung. Aber dann sollte es wirklich ein Fachanwalt sein, der sich mit genau dieser Thematik wirklich auskennt! Da gibt es (leider) auch Unterschiede wie Tag und Nacht.

iPaanDaax3 
Fragesteller
 13.05.2019, 10:17
@Kessie1

Okay. also dem schreiben wie du geschrieben hast einfach widersprechen.. Am besten per Briefschreiben oder? Da auf dem schreiben ja auch eine E-mail adresse angegeben ist. Nur frag ich mich, manche sagen man solle da gar nicht drauf reagieren und wenn auch gar nicht mit Ihnen Kommunizieren. aber du sagst widersprechen ist das richtige? wie oben schon, E-mail oder per Brief? Was mich auch wundert ist das der Ansprechpartner bzw der Rechtsanwalt auf dem heutigen schreiben ein anderer ist, wie der von 2014, obwohl der von 2014 auf der Homepage von WF noch zusehen ist und im Brief der Name an der Seite unter "Rechtsanwälte" auch zu sehen ist. Ich hätte das schreiben wahrscheinlich jetzt weiterhin Ignoriert, aber wenn widerspruch einlegen besser ist, werden ich bzw wir das wohl machen, und eine Einrede gegen die Verjährungsfrist? oder wie darf ich das genau verstehen?

Die sind echt (mahnen größtenteils für Warner Brothers ab). Mein Anwalt hat sich ein paar Jahre mit denen rumgeplagt. Wir haben alle Vorwürfe abgestritten und immer wenn die Fristen abgelaufen waren, haben die wieder angemahnt. Irgendwann kam ein Mahnbescheid vom Gericht, dem wir widersprochen haben. Seitdem ist seit 2 Jahren Ruhe.

Hatte über den Verein mal recherchiert: die machen ordentlich Druck und viele knicken dann ein. Mein Anwalt meinte durchhalten, vor Gericht gehen die selten und es scheint sich zu bewahrheiten. Muss dazu sagen, das zur fraglichen Zeit auch andere Personen Zugriff zu meinem Rechner hatten, die Vorwürfe (2 Folgen einer Serie) könnten bei mir also durchaus berechtigt sein.

PS: im Schreiben waren die vorgeworfenen Verstöße genau angegeben.

iPaanDaax3 
Fragesteller
 13.05.2019, 09:02

Das schließe ich bei uns auch nicht aus, bis vor kurzem hat noch jemand bei uns gewohnt. Jedoch steht im zweiten brief irgendwas mit "Everytime we touch" und Musik, deswegen gehe ich davon aus das damit ein Song gemeint ist, aber weder ich, noch meine Mutter, noch wer hört und vorallem lädt sich auch noch solche Musik runter. Nur bei der person die zuletzt hier wohnte, wie du sagst auszuschließen ist es auch nicht, trotzdem Danke für deinen Beitrag!

Kessie1  13.05.2019, 09:07
@iPaanDaax3

Ein Musikstück? Ist mittlerweile gedeckelt bis 200,- Euro maximal. Das weiß die Kanzlei auch... Und sie müssen es dir beweisen, nicht umgekehrt!

Auf keinen Fall mit denen kommunizieren!

Such Dir lieber einen eigenen Rechtsanwalt.

ABER REDE NICHT MIT DENEN! WEDER SCHRIFTLICH NOCH MÜNDLICH!

"Jedoch steht nirgends was ich angeblich runtergeladen haben soll, noch meine Ip. Adresse."

Genau diese Daten würde ich erst einmal anfragen.

Walum  13.05.2019, 08:59

AUF KEINEN FALL!!!!