Welche Dokumente brauche ich genau und welche anwalt?

1 Antwort

einen Deutschen Ausweis gibt es erst mit einer Deutschen Staatsangehörigkeit.

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Einbuergerung+als+Ehemann+oder+Ehefrau+einer+Person+mit+deutscher+Staatsangehoerigkeit+beantragen-261-leistung-0

Beispiel für die Voraussetzungen im Link

  • Ihre Ehe ist für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen.
  • Ihre Ehe besteht zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit Ihrem deutschen Ehemann oder Ihrer deutschen Ehefrau verheiratet. Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
  • Sie und Ihre Familienangehörigen führen in Deutschland eigenständig einen Haushalt. Der Schwerpunkt Ihrer Lebensverhältnisse liegt in Deutschland.
  • Sie halten sich bereits mindestens drei Jahre in Deutschland auf.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch (Das umfasst z.B. Sprachkenntnisse, kein Bezug von Sozialleistungen u.ä)

EDIT: Sorry übersehen: Wenn die Ehefrau Spanierin ist, dann besteht kein Anspruch auf eine schnellere Einbürgerung und man muss hier dann mindestens 7 Jahre leben, Rest gilt ansonsten aber