Welche Angaben/Unterlagen braucht der AG zur Anfertigung eines Arbeitsvertrages?

5 Antworten

Eigentlich nur Deine Adresse, Deinen Familienstand und Deinen Beruf, als der Du tätig sein willst. Wenn es hoch hergeht noch Deinen Geburtsdatum.

Letzteres Ja.

MichiABC22 
Fragesteller
 24.03.2014, 09:50

Danke. Und wie rechtfertigt sich das mit dem Betriebsarzt? Wenn der AG eine G25 Untersuchung verlangt, diese im Zuge des LKW Führerscheins gemacht wird, welcher zur Einstellung gemacht werden muss, wieso MUSS der AN dann zur Untersuchung zum Betriebsarzt?

jockl  24.03.2014, 10:03
@MichiABC22

Grundsätzlich der AG muss Dich nicht einstellen. Eine Untersuchung durch einen öffentlich bestellten Amtsarzt ist nichts unzumutbares.

Punkt und Ende.

Hallo Michi!

Zum Anfertigen eines Arbeitsvertrages sind doch lediglich Daten wie Anschrift, Geburtsdatumetc. notwendig, oder?<

Rein theoretisch ist das richtig, wäre aber trotzdem wenigstens eine Rechtsbeugung. Deshalb geht das zumindest im öffentl. Dienst nicht. Dort geht es nicht nur um Daten, sondern auch um Zustimmungen und Fristen.

Eine Einstellung bedarf der Zustimmung des Personalrates, der Frauenbeauftragten, der Haushaltsabteilung und der juristischen Abteilung. Für diese Befragung allein, ist jeder Partei eine Frist von mind. 2 Wochen zu gewähren. Deshalb darf ein Arbeitsvertrag vorher nicht signiert werden.

Hinzu kommen zahlungsbezogene Daten. Ein Arbeitsvertrag kann nicht geschlossen werden, so lange die Zahlungsmodalitäten nicht geklärt sind.

Dazu gehört die in der Bevölkerung gängigste Modalität, die Bankverbindung (neuerdings mit SEPA-Verfahren), aber auch so Dinge wie die Entgeltgruppe, die aber nur unter Vorlage von Bildungsnachweisen bestimmt werden kann, wie auch die Bestimmung der Krankenkasse durch Mitgliedsnachweis.

Jedem Arbeitnehmer steht ein Krankenkassenwahlrecht zu, weshalb der AG nicht einfach irgendeine Kasse bestimmen darf. Schon deshalb kann eine Lohnauszahlung und strenggenommen ein Vertragsverhältnis erst dann zustande kommen, wenn diese Daten (SV-Nummer) vorliegen.

Außerdem erfolgen bei größeren AG´s, wie z. B. dem Land Hessen, "Anmeldungen" nicht manuell, sondern automatisiert monatlich. Dafür gibt es eine "Deadline". Das bedeutet, was bis zu einem bestimmten Datum nicht in der EDV ist - aus welchen Gründen auch immer - wird für den Monat nicht berücksichtigt. Punkt. Die Meldungen können dann nur rückwirkend im nächsten Monat korrigiert werden.

Gruß Navvie

Fuer den Vertrag ist noetig , Name, Vorname, Anschrift, Beruf, Taetikeitsbezeichnung. Beginn und Dauer der Probezeit, Entlohneung, ggf. Zusatzliche Leichstugen, Arbeitszeit , etc.

MichiABC22 
Fragesteller
 24.03.2014, 09:51

Danke

Du solltest vielleicht mal den Hintergrund deiner Frage genauer beschreiben.

Zur Ausstellung des Arbeitsvertrages braucht der AG erst mal deinen Namen, deine Anschrift. Je nach Art der Tätigkeit wird vielleicht das eine oder andere noch notwendig sien.
Bei einer vorhergehenden arbeitsmedizinischen Untersuchung kann dies ebenfalls vorher notwendig sein, wenn das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages damit zusammenhängt. Es können auch noch andere Informationen notwendig sein, sofern sie für den Arbeitsvertrag wichtig sind. So kann z.B. etwas drinstehen im Zusammenhang mit Führerschein und ähnlichen Lizensen. Es kann sogar die Religion wichti sein, wenn z.B. im Arbeitsvertrag für eine Schlachterei drinsteht, dass der neue Mitarbeiter als Moslem nur dort eingesetzt wird, wo kein Schweiefleisch verarbeitet wird.

Im Arbeitsvertrag wird schließlich nicht nur festgelegt, DASS man da arbeitet usw sondern auch, WAS man arbeitet und was ansonsten noch alles für den Arbeitsplatz zu regeln ist. Es hängt also vieles auch von der Art der Arbeit ab.

Daten zur Krankenkasse oder Bankdaten können auch nachgereicht werden. Oft wird der Arbeitsvertrag aber erst perfekt gemacht, wenn alles vorliegt. Ich würde (und so ist das meist) mit keinem neuen möglichen Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschließen, wenn nicht alles vorliegen würde oder zumindest das Nachreichen abgesprochen wäre.

Wenn jemand nur tröpfchenweise die benötigten Sachen herausgeben will, der will etwas verbergen, da ist etwas faul. Da würde ich von einem Arbeitsvertrag sowieso absehen.

MichiABC22 
Fragesteller
 24.03.2014, 10:20

Danke! Es ist so: Ich hatte eine Stellenzusage in einem Schwertransportunternehmen. Voraussetzung war der CE Führerschein und die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G25. Diese ist ja schon Pflicht bei der Anmeldung zum CE Führerschein. G25 Untersuchung wurde gemacht, CE Führerschein auch. Nach bestehen der Führerscheinprüfungen habe ich dies dem Unternehmen mitgeteilt. Daraufhin sollte ich zum Gespräch erscheinen um den "Papierkram" zu erledigen. Ich bekam lediglich einen Personalbogen und eine Liste mit Unterlagen die ich besorgen sollte (Führungszeugnis, Kopie Sozialversicherungsausweis etc.) Ich sollte, wenn ale Unterlage vorhanden sind, diese Einreichen. Bis auf das Führungszeugnis, welches seit Wochen beantragt ist, ist alles vorhanden. Mit dem Hinweis, dass das Führungszeugnis noch nicht zugestellt wurde, habe ich die restlichen Unterlagen eingereicht. Nun hieß es: die Unterlagen kommen zu spät, eine Einstellung zum 1.4. sei nicht möglich, da die Anfertigung des Arbeitsvertrages zwei Wochen dauern würde. Ausserdem hätte ich im Personalbogen nicht angegeben dass ich mit der Untersuchung durch den Betriebsarzt einverstanden wäre.

Ich habe eschlechte Erfahrungen mit Betriebsärzten, deshalb vertraue ich nur meinem Hausarzt. Dieser hat auch die G25 Untersuchung durchgeführt, wozu er auch berechtigt ist. Ich komme mir jetzt nur etwas ver.... vor, da der Arbeitsvertrag schon längst hätte angefertigt werden können. Name, Anschrift etc. liegt dem Unternehmen seit Wochen vor.

Franticek  24.03.2014, 11:43
@MichiABC22

Zur Untersuchung: Hier geht es nicht um die G25 Untersuchung usw, die ohnehin vorgeschrieben sind. Hier geht es u.a. auch darum, dass sich der Arbeitgeber absichert. Es geht dabei um Krankheiten und Schäden, die vor Arbeitsbeginn schon da sind oder auch nicht, wenn es später mal zu Berufskrankheiten kommen sollte. Es gibt vielerlei Zusammenhaänge zum Arbeitsplatz. Der Hintergrund ist also ein ganz anderer als bei G25. Da brauchst du dir auch keine Gedanken zu machen, diese Untersuchung solltest du machen, da ohne diese kaum ein Vertrag zustande kommt.

Das Führungszeugnis.. der Arbeitgeber braucht das. Ohne das Führungszeugnis wird wohl ebenfalls kein vertrag zustande kommen. Hast du auch das richtige beantragt? Es gibt eines, welches nicht an dich geht sondern nur an die entsprechende Stelle. Das gibt es aber nur behördenintern. In deinem Fall brauchst du das allmeine, welches du beantragst und etweder zugeschickt bekommst oder aber abholst. Frag doch dort einfach nochmal nach, wie weit das ist.

Es ist klar, es geht um entscheidende Punkte, damit du die Arbeit bekommst, damit ein Arbeitsvertrag eben zustande kommt. Das ist etwas anderes als Sachen, die darauf keinen Einfluss haben und nachgereicht werden können.

MichiABC22 
Fragesteller
 24.03.2014, 15:21
@Franticek

Danke! Zur Untersuchung: die Einstellungsbedingungen, welche mir schriftlich mitgeteolt wurden, waren: CE Führerschein und G25 Untersuchung. Diese beiden Kriterien sind erfüllt. Also stünde einer Einstellung nichts im Wege. Ich gehe ungern zum Arzt. Muss man nicht nachvollziehen können, gebe ich zu. Ich will halt nicht wisseb wenn ich was schwerwiegendes habe. Über diese Einstellung mag man streiten können bzw. mag man den Kopf schütteln. Das nun Unterlagen wie Führungszeugnis etc verlangt werden ist legitim. Das hätte man aber alles auch vor Monaten mitteilen können. (Habe das richtige Führungszeugnis beantragt und es wird nir zugeschickt). Die betriebsärztliche Untersuchung nun anzusetzen nachdem ich den Führerschein gemacht habe, halte ichpersönlich für unangemessen. Dies hätte man, meiner Meinung nach, vor der Stellenzusage erledigen sollen/müssen. Kein Fussballverein verpflichtet einen Spieler vor dem Medizincheck, auch wenn es da um andere Summen geht.

Franticek  25.03.2014, 11:12
@MichiABC22

Bei der Untersuchung beim Betriebsarzt geht es darum, ob es evtl gewisse Vorerkrankungen gibt, die zwar fuer die Einstellung nicht unbedingt entscheidend sind, die dann aber spaeter nicht mehr als Berufskrankheit dem Arbeitgeber bzw der Arbeit dort angelastet werden koennen. Der Arbeitgeber und vor allem auch die Berufsgenossenschaft wissen dann: Wird der AN spaeter arbeitsunfaehig wegen dieser oder jener Krankheit, dann ist die auf die Arbeit zurueckzufuehren oder sie war vorher schon ganz oder ansatzweise da. Entsprechend unterschiedlich wird das dann behandelt. Das spielt dann vielleicht auch eine Rolle, ob bei einer eventuellen Kur spaeter mal die Krankenkasse oder die Rentenversicherung diese bezahlt. So ist das bei uns nun mal.

MichiABC22 
Fragesteller
 25.03.2014, 14:28
@Franticek

Danke. So betrachtet ergibt es dann einen Sinn. Mir war das so nicht bewusst. Dennoch, und man möge mir meine "Sturheit" verzeihen, hätte man diesen Punkt vorher ansprechen können und müssen.

Für den Arbeitsvertrag reicht Name Adresse Geburtsdatum.

Eine Betriebsärtzliche Untersuchung kann er gegebenenfalls noch verlangen.

Alle anderen Daten wie Bankverbindung, Sozialversicherungsnummer , Krankenversicherung und Religionsgemeinschaft braucht er erst zur Anmeldung.

MichiABC22 
Fragesteller
 24.03.2014, 09:53

Danke. Und auch bei Dir, wenn's erlaubt ist, frage ich nochmal nach. Zur Einstellung muss sich der AN nach G25 untersuchen lassen. Diese Untersuchung liegt vor. Dann hat der AG das Recht eine Untersuchung durch den Betriebsarzt anordnen zu lassen?

RaBau  24.03.2014, 11:26
@MichiABC22

Ja , er wird behaupten, dass der Betriebsarzt unabhängig und unparteiisch ist.