weihnachtsgeld/urlaubsgeld

4 Antworten

Anspruch hast du nicht, da dies eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist. Zeitarbeiten zahlen aber in der Regel diese freiwillige Leistung. Ich hab als ich bei der Zeitarbeit beschäftigt war im ersten Jahr sowohl Urlaubsgeld (nach 4 MonatenI als auch Weihnachtsgeld erhalten. Dies war allerdings geringer als in dem darauffolgenden Jahr. Ist halt anteilig berechnet worden. Außerdem habe ich erfahren, dass dies auch nicht bei allen Kollegen so war, dass sie im ersten Jahr sowohl Urlaubsgeld als auch Weihnachtsgeld erhalten haben, obwohl es sich um die gleiche Zeitarbeit handelt. Frag einfach bei deiner Zeitarbeit nach, wie es bei dir gehandhabt wird.

@amdros: klingt schlüssig... war letztes jahr im april/mai auf 400€ in der pflege auf 400€ angefangen und bekam im dezember 2010 weihnachtsgeld (ja, wirklich: 190€!!!). das sagt mir: wäre ich dasselbe jahr früher angefangen zu arbeiten, hätte ich wohl auch urlaubsgeld bekommen... na, egal... hauptsache arbeit.... wobei ich zu zeitarbeit auch noch weiter ausholen könnte, aber das vllt mal an anderer stelle ^^ thx auch jedenfall erstmal ;)

Bei den Zeitarbeitsfirmen ist es in der Regel so, dass Du Anspruch auf Urlaubsgeld frühestens nach mindestens 1 Jahr Beschäftigung hast. Der BZA-Tarif besagt z.B., dass Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach 6 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit besteht. Ausgezahlt wird das Geld jeweils mit der Juni- bzw. Novemberabrechnung. Für dieses Jahr bekommst Du definitiv noch kein Urlaubsgeld.

Wenn es sich nicht geändert hat, mußt Du im März angefangen sein um Anspruch auf Urlaubsgeld zu haben..denke aber, Google kann es Dir genau sagen..schau mal nach

hab gegooglet...

http://www.finon.info/blog/urlaubsgeld-und-weihnachtsgeld-anspruch-hohe-und-falligkeit-der-sonderzahlungen-184/