WBS-Wohnung - dann wieder in Arbeit. Was passiert?

1 Antwort

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Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, sodass keine Berechtigung mehr für die Wohnungsbelegung vorhanden ist,

  • dann kannst Du immer noch da wohnen bleiben. Du musst nicht ausziehen.
  • Aber es kommt zur "Fehlbelegungsabgabe".

Das ist ein Bundesgesetz. Wird aber in den Bundesländern unterschiedlich geregelt (Vorschriften, Bemessung).

Google danach für Dein Bundesland.

Woher ich das weiß:Hobby
DietmarBakel  03.10.2021, 17:02

Danke für den Stern.