Wasserschaden weil Silikon undicht bei der Badewanne?

5 Antworten

Das kommt vor und auch genau dafür leisten sich die Eigentümer eine VGV und die Bewohner eine HR-Versicherung. Also ran und die Reparatur ordnet natürlich der Eigentümer/Vermieter.

Ich glaube der vermieter muss dafür aufkommenden zumindest war das bei mir mal so und meine Vermieterin hat die kosten übernommen. Und dein vermieten muss jemanden kommen lassen der das Silikon wieder neu spritzt.

Das ist bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser. Das undichte Silikon muss man auf eigene Kosten erneuern (Schadensursache beseitigen). Normalerweise Sache des Vermieters.

Der Schaden, der durch das Wasser verursacht wurde, ist im Normalfall durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.

Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn der Vertrag (z.B. wegen zu häufiger Leitungswasserschäden in der Vergangenheit) hierzu eine Sonderregelung enthält.

Also ... Schaden umgehend dem Vermieter melden.

Das ist natürlich Vermietersache.

Und für den Wasserschaden unter Euch springt evt. Eure Haftpflichtversicherung oder die des Vermieters (Gebäudehaftpflicht) ein.

Bei meinem Kind kam mal Wasser aus der Küchendecke, weil in der Wohnung darüber die Wasseruhr leckte. Der Schaden wurde komplett vom Vermieter übernommen.

Wir haben das Silikon nicht rauf gemacht sondern das war ja schon da. Wer haftet dafür jetzt ? Der Vermieter oder wir und können wir das von Vermieter reparieren lassen??

Das ist Vermietersache.

Der muss aber erst mal in Kenntnis gesetzt werden.

Laut BGB hast Du eine Mängelanzeigepflicht gegenüber dem Vermieter.

Schriftlich per Einwurfeinschreiben den Vermieter informieren und unter genauer Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben.

LG

johnnymcmuff