Wasseranschluß erneut bezahlen?

1 Antwort

Dem Grundsatz nach ist das wohl korrekt. Es wäre aber im Gegenzug zu prüfen, ob sich die Gemeinde hier nicht ggfs. schadenersatzpflichtig macht. Aber das kann man aus der Ferne unmöglich realistisch einschätzen; es wäre den Betroffenen m.E. anzuraten, sich zusammenzusetzen und gemeinsam einen Anwalt für Bau- respektive Verwaltungsrecht mit der Prüfung zu beauftragen.