Was tun, wenn das Finanzamt nicht antwortet?

4 Antworten

Dann kannst du beim FG Untätigkeitsklage einreichen.

Standardantwort, sowohl vom Finanzamt als vom Finanzgericht.

Ein Einspruch hemmt die Fälligkeit nicht.

Entweder bezahlen oder Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Anrufen ist keine Option - da ich im Ausland lebe und z.Z. kein Telefon/Handy habe

Bei solchen Aussagen frage ich mich immer, was das für ein Ausland sein mag, in dem es kein Telefon gibt. Selbst von der ISS kann man telefonieren.

Dass es um eine verklausulierte Beschreibung für eine Freiheitsstrafe geht, ist ja nun auch nicht anzunehmen, wenn ein Zugang zum Internet offenbar besteht... 

abenhard17  17.04.2019, 23:37

Anstatt dich lustig zu machen, hättest du - etwas Ahnung vorausgesetzt - dazu raten müssen, mit dem Finanzamt schriftlich Kontakt aufzunehmen.

In derlei Angelegenheiten ist nur die Schriftform ratsam.

Sicher, dass die Post Dich auch dort erreicht? Sonst einen Bekannten/Verwandten bitten dort anzurufen.

DerKaterkatz 
Fragesteller
 15.04.2019, 00:45

Ne, die Post geht direkt an meine Eltern im Nachbarort des zuständigen Finanzamts. Vielleicht wäre es wirklich das Beste, wenn sie einfach dort anrufen, nur wissen meine Eltern nicht wirklich, worum es geht.

inserv  15.04.2019, 02:28
@DerKaterkatz

Naja, Steuerschuldner bist ja anscheinend DU. Also solltest DU vielleicht mal "den Arsch hoch kriegen"?

Steuerscherge  15.04.2019, 08:19
@DerKaterkatz

Die Eltern bekommen keine Auskunft (§ 30 AO,)

.Es kann doch sein, dass das Finanzamt nach Eingang Deines Einspruchs den ersten Steuerbescheid in Deinem Sinne geändert hat. Dann setzt man die Vollziehung nicht aus, weil durch die Neuberechnung ja die Fälligkeit gleich geändert wird und die Buchung der AdV nutzlose Arbeit wäre.

Einen Computer hast Du ja anscheinend - schreib doch eine Mail an Dein Finanzamt und frage nach dem Sachstand.