Muß Ich eine bereits geschätzte Einkommenssteuererklärung trotzdem noch machen?

4 Antworten

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Das stimmt alles so nicht! Habe lange beim FA gearbeitet. Eine Schätzung hebt lt. Gesetz die Erklärungspflicht nicht auf. Also dringend abgeben. Das FA kann Dich dazu zwingen die Erklärung ein zu reichen. Das bedeutet, das auch eine höhere Schätzung folgen kann. Bei Problemen gerne melden.

katjals  15.08.2010, 15:57

Eine höhere Schätzung kann nicht einfach so erfolgen, das ist Quatsch. Was passieren kann, ist eine Zwangsgeldandrohung bzw. -festsetzung.

Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen entbindet definitiv NICHT von der Abgabeverpflichtung.

So steht es explizit im § 149 (1) Satz 4 der Abgabenordnung!!

Was hier teilweise für Ratschläge gegeben werden ist ja schon allgemeingefährlich.

Wenn du die offenen Steuerschulden aufgrund der Schätzung beglichen hast, solltest du dich darauf einstellen, dass das Finanzamt höher nachschätzt, da offensichtlich die Schätzung nicht hoch genug war (du hast ja gezahlt).

Bescheide auf Grund einer Schätzung ergehen i.d.R. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO). Das bedeutet, dass sowohl das Finanzamt als auch du jederzeit an den Bescheid rankommt, solange die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist.

Unbedingt die Steuererklärung für 2007 einreichen!!!

durch die Schätzung und Bezahlung ist das Thema gegessen, allerdings habe ich noch nie von Schätzungen gehört, die zu Gunsten des Betroffenen ausgefallen sind. Solltest du allerdings Ausnahmsweise in Folgejahren völlig andere Einkunftsarten haben, können auch noch Nachforderungen entstehen, weil davon ausgegangen wird, dass sich in 2007 deine Einkommensverhältnisse grundlegend geändert haben und damit auch die Schätzung auf falschen Tatsachen durchgeführt wurde. Die Verjährung setzt meines Wissens nach erst nach 10 Jahren ein.

Nein, machen must Du sie nicht mehr.

Wenn Du allerdings Selbständig oder Gewerblich Tätig bist, solltest Du darüber nachdenken Sie anzufertigen.

Anosonsten ist Deine Steuerschuld für das Jahr 2007 abgegolten. i.D. R. steht man aber als "Normal"-Steuerpflichtiger mit einer Schätzung immer sehr schlecht da.

Die Frage ist, ob Du überhaupt noch eine Erklärung abgeben könntest, selbst wenn Du es wolltest. aber das ist was anderes.

Du musst also nicht!