Was tun gegen dreiste Mitmenschen die auf meinem Privatparkplatz parken.

28 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kauf dir bei Amazon eine klappbare Parksperre ab € 50,-

Das Schild ist unsinnig, denn es müsste heißen "...widerrechtlich...". Die Polizei kümmert sich nicht um Deinen Privatparkplatz, höchstens um Deinen in zweiter Reihe parkenden Wagen! Die Tatsache, dass jemand Deinen Parkplatz blockiert, berechtigt Dich nicht zu eigenem Fehlverhalten. Du kannst jedoch dem Falschparker die Kosten für das Umsetzen seines Fahrzeuges oder z.B. Deine Taxikosten von und zu einem legalen Ausweichparkplatz für Dein Auto auferlegen.

cheldire 
Fragesteller
 29.12.2010, 12:52

ich habe mich verschrieben. - Leider ist man echt machtlos. ich werde jetzt anderswo auch mit viel leichterem gewissen Fehlparken. das ist auf jedenfall schonmal mein Fazit.

Ein weites Feld in dem die Rechtsprechung nicht immer einheitlich ist. Unter http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_03.php steht, wer wann abschleppen oder umsetzen lassen darf und auf welchem Weg man sich die Kosten zurückerstatten lassen kann.

cheldire 
Fragesteller
 29.12.2010, 12:43

Interessant: "Der Schädiger kann dann aufgefordert werden, das Fahrzeug wegzufahren. Ist dies nicht erfolgreich, kann versucht werden, das Fahrzeug wegzuschieben. Hierbei ist darauf zu achten, daß nicht eine anderweitige Besitzstörung eintritt (z.B. Wegschieben auf den Stellplatz eines Dritten). Das Abschleppen sollte stets das letzte Mittel sein. Aus dem Prinzip der Schadensgeringhaltung erwächst auch die Pflicht, für einen möglichst sicheren Abstellplatz Sorge zu tragen (LG Frankfurt a.a.O)." - Also versuch ich ihn nächstesmal wegzuschieben!!!!

cheldire 
Fragesteller
 29.12.2010, 12:46

Ich habe auch das hier gelesen und würde gerne deine Meinung dazu hören: "Beim widerrechtlichen Abstellen von Kraftfahrzeugen besteht in jedem Falle unabhängig von Abschleppmaßnahmen die Möglichkeit, unter Anwendung des § 12 LOWiG bußgeldrechtlich vorzugehen, dies jedoch nur bei Vorliegen o.g. Voraussetzungen (unbefugt, nichtöffentliche Fläche, deutlich sichtbar und verständlich ausgeschildert bei Stellplätzen, in Grundstücksein- und ausfahrten unbefugt). Polizeivollzugsdienst und gemeindliche Vollzugsbedienstete können Verwarnungen erteilen und Verwarnungsgelder bis zu 35 Euro (bisher 75 DM) erheben. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Durchführung von Bußgeldverfahren ist die Ortspolizeibehörde (§ 16 Abs.2 LOWiG)." Warum darf ich keine Bußgelder verhängen? Ich würde mich mit 25 EUR nicht so ärgern.

Das ist fast schon eine Rechtsauskunft. Frage: bist Du Mitglied beim ADAC? Die geben Mitgliedern gerne und kostenlos Auskunft.

thxhot  29.12.2010, 11:55

jetzt muß ich auch noch in den ADAC wenn ich hier ne Frage hab.

cheldire 
Fragesteller
 29.12.2010, 12:25

Sokrates wenn ich dir helfen kann, gebe ich dir auch gerne auch kostenlos eine Antwort.

Sokrates2010  29.12.2010, 13:37
@cheldire

Klar, aber mit Rechtsauskünften bin ich besser etwas vorsichtig. Kann doch nicht aus dem Bauch einen Rat geben, der als Bumerang endet, oder? Das wäre wohl wenig hilfreich. Dann lieber einen Weg aufzeigen.

cheldire 
Fragesteller
 30.12.2010, 19:28
@Sokrates2010

sicher dich ruhig ab. - Ich bin allerdings eh ein kritischer Internet nutzer. Ich hole mir aus Foren eh nur gedankensprünge. - Man beachte die vielen Antworten.

Ruf beim Ordnungsamt an, und schildere denen dein Problem, die kommen, gucken, und rufen selbst den Abschleppdienst, oder hängen einen schicken Strafzettel dran ;)

thxhot  29.12.2010, 11:21

bitte, bitte wo bei welchem Ordnungsamt hast du das erlebt - die machen Knöllchen und du bezahlst deine Kosten alleine

independance  29.12.2010, 11:22
@thxhot

Dann machen sie eben ein Knöllchen, daraus lernen die Falschparker, und werden sich hüten, das noch einmal zu tun!

nutella883  29.12.2010, 11:32
@independance

Das Ordnungsamt wird nicht mal ein Knöllchen ausstellen, weil es privater Grund ist. Das ist dem Ordnungsamt leider ziemlich egal. Zumal Knöllchen auch nicht abschrecken. Da müsste es schon jeden Tag eines sein.

Saarland60  29.12.2010, 11:33

Das Ordnungsamt hat auf einem Privatgelände - genau wie die Polizei - nichts zu melden und schon gar keine Knöllchen zu verteilen.

cheldire 
Fragesteller
 29.12.2010, 12:29

Ich hatte die gleiche Idee, aber du siehst ja die Kommentare.