Was tun, bei lautstarker Zurechtweisung durch den Personalleiter in Gegenwart von Kunden?

13 Antworten

Die lautstarke Zurechweisung zeugt von schlechtem Stil und von wenig Ahnung im Bereich Mitarbeiterführung. Jedoch verstößt es nicht gegen ein Gesetz oder eine möglich Betriebsordnung.

Generell kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts gerade in Bereichen mit Kundenkontakt festlegen, dass eine bestimmte Kleidung zu tragen ist. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers wird hier durch dessen Vertreter in Form von Abteilungs- und Personalleiter wahrgenommen.

Dem Abteilungsniveau entsprechend bedeutet, die Bekleidung an die der Kollegen anzupassen. Tragen diese also Hemd und Krawatte (alle oder überwiegend), dann wäre dies das Abteilungsniveau.

Da der Betriebsrat offensichtlich keine Hilfe ist, kann man 2 Wege beschreiten. Ein ruhiges Gespräch mit dem Personalleiter über den Vorfall und die Kleidung. Oder warten bis deswegen eine Abmahnung kommt. Abmahnungen kann man akzeptieren oder -falls diese nur zum Teil stimmt- eine Gegendarstellung schreiben oder - wenn sie gar nicht stimmt- vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen.

DerIng  21.12.2009, 15:08

Das stimmt nicht ganz. Das ist schon eine Beleidigung und demzufolge eine Straftat: Vor Kunden geht eine Zurechtweisung gar nicht (Beleidigung)!

thoschmi 
Fragesteller
 24.12.2009, 23:41
@DerIng

Ich war zwischenzeitlich beim Anwalt. Der sagte auch, dass der PL gegen gltendes Arbeitsrecht verstoßen hat. Wie gesagt, ich habe mich zwischenzeitlich in der Hauptverwaltung beim Geschäftsführer beschwert. Ich bin gespannt auf die Reaktion.

thoschmi 
Fragesteller
 24.12.2009, 23:44

Es ist ja auch nichts dagegen eizuwenden, wenn der Arbeitgeber bezüglich der Kleidung Vorschriften macht. Nur soll er diese in der Betriebsordnung klar und eindeutig definieren. Dann werde ich mich natürlich auch daran halten.

Gewohnheitsrecht würde ich nicht sagen, besser du begegnest dem Arbeitgeber mit den Worten " betriebliche Übung".

Die Zurechtweisung vor Kunden in dieser Angelegenheit ist nicht rechtens, denn diese Angelegenheit drehte sich ja nicht um ein Problem was dich und den Kunden angeht, und selbst das würde ein vernünftiger Vorgesetzter nicht in aller Öffentlichkeit austragen.

Dein Vorgesetzter soll dir zeigen wo gegregelt ist welche Art der Kleidung mit niveauvoll gemeint ist. Ansonsten wen nder Betrieb meint er müsste so eine Kleidung mit weissem Oberhemd etc vorschreiben, dann hat der Betrieb für diese Kleidung als Berufskleidung zu sorgen.Dann bist du aber auch dazu gezwungen diese zu tragen, so aber von dem was Du schreibst ist dein Longshirt ebenso niveauvoll wie ein weisses Oberhemd.

Dein Vorgesetzter und Du sollten mal im Beisein eines BR´s ( auch wenn der arbeitgeberlastig ist ) ein Gespräch führen und diese Protokollieren, jeder Teilnemer prüft das Protokoll lauf Richtigkeit und dann werden Nägel mit Köpfe gemacht.

Zu deinem Betriebsrat habe ich die ja schon meinen Kommentar geschrieben.

Viele Grüße //dog

Zeige ihn am besten an. Gleichzeitig könntest du deinen Arbeitgeber abmahnen, dies Beleidigung zu unterlassen. Ebenso würde ich eine Beschwerde an den Betriebsrat richten. Dies kann sogar ein Kündigungsgrund für den Anderen werden. Das nächste mal solltest du solche Zurechtweisungen vor Kunden nicht gefallen lassen und ihn mündlich (normale Lautstärke) zurechtweisen, dass du dich hier vor Kunden nicht zum Affen machen wirst. In solchen Situationen versuchgen sachlich und ruhig zu bleiben. Dann machen solche Leute schnell einen Rückzieher.

thoschmi 
Fragesteller
 24.12.2009, 23:38

Wie kann ich meinen Arbeitgeber abmahnen?

Novalion  28.01.2010, 21:40

anzeigen, verklagen, drohen. immer mit gleichen mitteln gegenarbeiten - nur so kommt man vorwärts! dämlichere ratschläge kann man wohl nicht machen herr "ingenieur"? lächerlich... schade, dass hier wirklich jeder - auch wenn er keinen plan von arbeit oder der realität hat - seinen senf posten darf :(

zur frage: du kannst deinen arbeitgeber nicht abmahnen. das sind wunsch/wahnvorstellungen. hier hilft nur der betriebsrat bzw. der direkte vorgesetzte. wenn die zurechtweisung begründet war, kannst du nur gegen die art und weise vorgehen - indem du darlegst, dass das firmenimage durch die anwesenheit von kunden gelitten hat. und das geht eben über deinen vorgesetzten und/oder den betriebsrat - sofern ihr einen habt.

DerIng  30.01.2010, 19:30
@Novalion

Klar Novalion. Ich war ja nur 7 Jahre Betriebsratsvorsitzender und Mitglied einer Tarifkommission in NRW. Wir (der Betriebsrat) sind oft arbeitsgerichtlich vorgegeangen und ich kann stolz behaupten, dass der Arbeitgeber IMMER den kürzeren gezogen hat. Wenn man aber nicht mal durchgreift, dann ändert sich leider nie etwas.

Auch wenn du Recht haben solltest: In Gegenwart der Kunden wäre eine Auseinandersetzung mit dem Personalleiter denkbar ungeschickt. Also lagst du mit einer ruhigen und besonnen Antwort, bzw. Frage, schon mal richtig. Was dein Personalleiter da veranstaltet hat, ist - selbst wenn er im Recht wäre - schlicht unmöglich. Falls ihr einen Betriebsrat habt, würde ich den in dieser Sache einschalten. Wenn nirgendwo festgelegt ist, was unter einer "dem jeweiligen Abteilungsniveau angepasste Kleidung..." zu verstehen ist, dann ist die entsprechende Betriebsvereinbarung unzureichend formuliert. Es kann daher auch nicht angehen, dass der Personalleiter - von eigener Gnaden zum Klamottenaufpasser gemacht - dir hier irgendetwas vorschreibt, denn die Betriebsvereinbarung wurde ja von zwei Parteien geschlossen und die zweite Partei wurde da ja wohl nicht dazu gefragt, oder? Stellt sich noch die Frage, ob der Personalleiter die Kosten für das wohl unnötigerweise gekaufte Hemd übernehmen müsste. Wenn dann noch in der Betriebsvereinbarung geregelt ist, dass Maßregelungen im Verkaufsraum nicht gestattet sind, solltest du dies - z. B. ebenfalls beim Betriebsrat - zur Sprache bringen. Wenn ihr keinen Betriebsrat habt, bliebe dir wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt. Ob das aber eine gute Idee ist? Es für mich nämlich den Anschein, als ob man langjährige Mitarbeiter los werden will... Also erst alles gut überlegen!

thoschmi 
Fragesteller
 20.12.2009, 10:45

In unserer Betriebsordnung steht auch drin: "Umgang mit Mitarbeitern: Zurechtweisungen durch die Vorgesetzten in Gegenwart von Kunden oder Mitarbeitern sind UNZULÄSSIG, es sei denn, dass eine Richtigstellung im Interesse der Kunden oder anderen Mitarbeitern unumgänglich ist.) Demnach hat unser PL eindeutig selbst gegen die Betriebsordnung verstoßen. Aber wie kriege ich ihn dran? Unser Unternehmen ist insolvent und die versuchen in der Tat alles, um Leute loszuwerden. So macht die Arbeit jedenfalls keinen Spaß mehr.

Das mußt du dir nicht gefallen lassen. Habt Ihr keinen Betriebsrat? Der bekäme richtig Zunder von mir. Selbst auf die Gefahr hin das er dich auf dem Kicker haben könnte. Laß dich nicht zum Affen machen. Vielleicht sucht er einen Grund dich rauszuschmeißen. Achtung. Ausreizen, unter Umständen bis zum Arbeitsgericht.

thoschmi 
Fragesteller
 20.12.2009, 10:46

Ja Arbeitsgericht klingt zwar gut, aber ich denke, das kostet mich dann den Job.