Was steht mir zu? Rauswurf von daheim.

11 Antworten

Überraschenderweise ist tatsächlich das Jugendamt für Dich zuständig. Falls Deine Eltern sich weigern, für Deinen Unterhalt aufzukommen, zahlen die auch Unterhaltsvorschuss. Grundsätzlich beträgt der Unterhaltsbetrag aktuell € 640,--.

Solte eine gewisse Inaktivität bei der Ausbildungsplatzsuche der Grund oder Anlass für den Rauswurf sein, könnte es sinnvoll sein, wenn Du Dir wenigstens ein Praktikum sucht. Deine Eltern brauchen "Nichtstun" nur bis zu einem gewissen Grad finanzieren....

Hier eine brauchbare Infoseite des Jugendamtes Hürth bei Köln...

http://www.huerth.de/vv/produkte/rathaus/dezernat3/jugendamt/unterhalt.php

JessiiLe18 
Fragesteller
 06.09.2014, 18:35

Okay danke. Ja ich habe total viele Bewerbungen geschrieben, alle die auf der Homepage der Jobbörse standen in sehr vielen Berufen die ich mir vorstellen kann. Vorstellungsgespräche und Probetage absolviert, leider nur Absagen, wie gesagt vllt habe ich noch eine Chance. Trdm habe ich mich schon für 2015 und auf momentane Aushilfsjobs beworben.

Deine Eltern sind weiterhin für dich zuständig. Das Jugendamt wird dir mitteilen, was sich dir geben müssen und wie du sie dazu bekommst, es auch zu tun.

Aus welchem Grund haben DIch Deine Eltern denn rausgeworfen? eigentlich müssen sie Dich bis zum Ende der ersten ausbildung unterstützen. Dazu gehört auch das Wohnrecht, bzw. die Finanzierung einer Wohnung. Einfach raussetzen ist nicht...

JessiiLe18 
Fragesteller
 06.09.2014, 18:22

Sry den Grund habe ich vergessen zu schreiben. Ich verstehe mich mit meinem Stiefvater nicht und er macht mich daheim bei meiner Mutter immer schlecht und Naja sie hat auch nicht mehr wirklich Lust auf das Theater und auf mich.

Brokolus  06.09.2014, 18:23
@JessiiLe18

Deine Mutter hat keine Lust mehr auf dich ?

Was hast du denn getan, dass deine Mutter so denkt ?

Hermeshimself  06.09.2014, 20:52
@JessiiLe18

Das ist kein Grund DIch rauszuschmeissen.

Beim Jugendamt und auch beim Jobcenter.

Deine Eltern sind verpflichter Dir Unterhalt und Kindergeld zu zahlen.