Was soll ich beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei einigen Punkten angeben (Promotion)?

5 Antworten

Ich kann nur bestätigen, was Bitterkraut Dir geraten hat. Das Ausfüllen des Fragebogens ist Arbeit - dafür ist dieses Forum eigentlich nicht da. Das Finanzamt unterstützt Dich aber sicher dabei.

Es gibt auf diesem Fragebogen so einige Punkte, die man nicht von Ferne mit ja oder nein bzw. Haken setzen oder nicht beantworten kann. Dazu bedarf es eines Geprächs.

Mach Dich aber vorab schon einmal über ein paar Punkte schlau:

1. Gewinnermitlungsarten (Einnahme-Überschussrechnung vs. Bilanzierung)

2. Selbständige Tätigkeit vs. gewerbliche Tätigkeit

3. Umsatzsteuer (insbesondere § 19 UStG)

4. Umsatzsteueridentifikationsnummer

5. Rechnungsschreibung / Angaben auf Rechnungen

Bitterkraut  29.01.2016, 17:19

Das meiste von dem, was du aufzählst, hat mit dem Erfassungsbogen gar nix zu tun. Der Erfassungsbogen ist ein Formular vom Finanzamt.

Bakaroo1976  29.01.2016, 17:41
@Bitterkraut

Die Frage habe ich mir genau durchgelesen. Bevor man diesen Fragebogen jedoch "auf Zuruf von Fremden" befüllt und zum Finanzamt weiterleitet, sollte man sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Ohne zu wissen, was man da wo ankreuzt, kann dieser Blindflug ganz schnell im Disaster enden.

PS: Ich habe von diesen Fragebögen schon unzählige für meine Mandanten ausgefüllt bzw. Nacharbeit beim Finanzamt leisten dürfen, wenn Mandanten diesen Fragebogen ohne Hinzuziehung fachkundiger Hilfe selbst befüllt haben und dann mit den Rückfragen des Finanzamts nicht klarkamen.

Dirk-D. Hansmann  30.01.2016, 08:28

Das Finanzamt macht keine Beratung! Darf es gar nicht! Und das wäre Beratung - Wo kommt ein Kreuz, wo eine Zahl und welche? Alles Beratung.

Ich glaub nicht, daß hier gerade jemand den Erfassungsbogen zur Hand hat oder den auswendig kennt in allen Punkten.

Geh mit dem Bogen zum Finanzamt, nimm deinen Gewerbeschein mit, deine Steuer Id und deinen Ausweis und laß dir dort helfen. Und keine Sorge, da bekommst du geholfen. Wenn du schon mal irgendwo auf Stuerkarte gearbeitet hast, hast du auch eine Steuernummer, aber auch da kann das FA weiterhelfen, die ist ja mit der ID verknüpft.

wfwbinder  29.01.2016, 17:16

 Geh mit dem Bogen zum Finanzamt, nimm deinen Gewerbeschein mit, deine Steuer Id und deinen Ausweis und laß dir dort helfen.

Bei meinem Finanzamt steht "Finanzamt" über der Tür, nicht "Steuerberater."

Bei welchem Finanzamt bist Du? 

Bitterkraut  29.01.2016, 17:17
@wfwbinder

Es geht nicht um Steurberatung, sondern um einen Erfassungsbogen des Finazamtes. Hat mit Stuererklärung gar nichts zu tun. Solltest du eigentlich wissen.

Bakaroo1976  29.01.2016, 17:46
@wfwbinder

Wenn jemand meint, Geld an der falschen Stelle sparen zu müssen, dann ist das eine Sache.

Wenn jemand so nebenbei eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit aufnimmt, lesen kann, nicht ganz auf den Kopf gefallen ist und schon mal etwas mehr von Einkommensteuer und Umsatzsteuer gehört hat, dann muss er sich meiner Meinung nach nicht gleich zu einem Berater begeben. Da hilft das Finanzamt beim Befüllen des Fragebogens schon mal mit - zumindest in Berlin.

Bakaroo1976  29.01.2016, 18:16
@Bitterkraut

Beispiel:

Frage Mandant: Ich soll hier folgendes ankreuzen: Verzichten Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder nicht? Was ist denn die Kleinunternehmerregelung?

Gegenfrage Berater: Soll ich Ihnen das erklären?

Antwort Mandat: Ja, bitte!

So - und nun sag mir, dass das KEINE Beratung ist.

Dirk-D. Hansmann  30.01.2016, 08:31
@Bitterkraut

Das Finanzamt macht keine Beratung! Darf es gar nicht! Und das wäre Beratung - Wo kommt ein Kreuz, wo eine Zahl und welche? Alles Beratung.

Dirk-D. Hansmann  30.01.2016, 08:34
@Bakaroo1976

Dann sollte man gegen die Personen ggf. die Amtsleiter mal Dienstaufsichtsbeschweden los treten. Immerhin sind das verbotene Rechtsberatungen - was Du hier schreibst. Finanzamt haben Auskünfte zu erteilen und der Unterschied hat den Beschäftigten klar zu sein.

Jede verbotene Rechtsberatung (also pro ratsuchender Person) wir von Gerichten mit 5.000 Euro Strafe belegt.

Bakaroo1976  30.01.2016, 13:30
@Dirk-D. Hansmann

Wenn es um die Hilfe bei Fragen geht, die nichts mit Steuern zu tun haben (z.B. Wie hoch schätzen Sie Ihre Einkünfte im ersten Geschäftsjahr? Wie lautet die Steuernummer? Wieviel Angestellte haben Sie?), dann ist es keine Beratung. Zu steuerlichen Sachverhalten (siehe dazu meinen Kommentar weiter oben) darf sich das Finanzamt nicht beratend äußern. Da gebe ich Dir völlig Recht.

Bitterkraut  30.01.2016, 13:32
@Bakaroo1976

Der Finazamtsmitarbeiter darf natürlich erklären, was die Kleinunternehmerregelung beinhaltet, das ist ja ein Deal, den man mit dem FA macht.

F1: Du schreibst "neu" rein

F2: Richtig, wie Gewerbeanmeldung

F3: dann lasse es frei

F4: Wie bei steuerberater, was es nicht gibt, kann man nicht eintragen.

F5: Woher nimmst Du an, das Deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerfrei sind? Oder meinst Du, dass sie so gering sind, dass keine Steuer anfällt? Wenn ja, woher soll das Finanzamt das wissen, wenn Du es nicht reinschreibst. Die sidn keine Hellseher. Daher der Fragebogen. Erwarteter Gewinn = erwartete Einnahmen - erwartete Kosten.

F6: Einnahme-Überschussrechnung ist für Dich richtig.

F7: richtig.

F8: Du hast keine steuerfreien Einnahmen. Promoter ist kein Arzt

F9: Kreuz in Zeile 152 = Istbesteuerung.

Vermutlich wärst Du wegen eines Umsatze unter 17.500,- Kleinunternehmer (Zeile 136). Du solltest aber überlegen darauf zu verzichten. Deine Auftraggeber sind Unternehmer. Also sind die Vorsteuerabzugsberechtigt. Damit ist denen egal, ob Du denen 200,- Euro als Kleinunternehmer, oder 200,- + 19 % = 238,- Euro berechnest (Zeile 137). Aber damit wärst Du selbst Vorsteuerabzugsberechtigt. Aus einem neuen Notebook für 595,- Euro, bekommst Du 95,- als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

EliteSoap 
Fragesteller
 30.01.2016, 17:24

Du hast mir soweit am besten und super geholfen. Jetzt macht so einiges auch bisschen Sinn und wurde verständlicher. Dafür erstmal danke.

Die einzigen Punkte seien nur noch 7.5, 7.6 und 7.7. 

Da sollte ich wohl bei Punkt 7.5 Ja ankreuzen, aber welche Nummer aus Paragraph §4 des Umsatzsteuergesetz trifft in meinem Fall ein?

wfwbinder  30.01.2016, 18:28
@EliteSoap

Du musst bei 7.5 "nein" ankreuzen, denn Du hast keine Umsätze die steuerbefreit sind.

Selbst wenn Du (gegen meinen Rat) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, zahlst Du zwar keine Umsatzsteuer, aber das ist keine Befreiungsvorschrift.

Hallo,

ich wage es zu bezweifeln, dass das FinanzAMT dir beim ausfüllen von Unterlagen hilft. Warum sollte das Finanzamt das tun? Davon haben die nichts. und sind ohnehin schon unterbesetzt.

Vielmehr macht es Sinn, dass Du dich mit einem Steuer- oder Gründungsberater in Verbindung setzt. Dieser füllt den Bogen nicht nur aus sondern erklärt Dir auch was damit gemeint ist.

Bakaroo1976  29.01.2016, 18:00

Doch, das Finanzamt hat was davon - es erspart dem Finanzamt langwierige Nachfragen und Kopfschütteln und Grübeln über unstimmige Angaben.

Dirk-D. Hansmann  30.01.2016, 08:38
@Bakaroo1976

Was für eine Farce. Erst füllt der Beamte die Erklärungen aus und dann prüft er auf Richtigkeit und setzt sie hinterher durch. Dann setzt sich der Steuerpflichtige hin und weint 'das habe ich doch gar nicht gewollt'. Und die 'Tränen' kommen. Was macht dann der Steuerpflichtige? Setzt das Finanzamt in Amtshaftung *tätäää* Karneval!?

Bakaroo1976  29.01.2016, 20:07

"Sinn machen" - auch so eine sinnlose Wortkonstellation.

Bakaroo1976  29.01.2016, 20:12

Nur mal ne kurze Frage Herr Jurist - hatten Sie Deutschunterricht in der Schule?

So war es doch schon als Kind: Wer bei den Großen mitspielen wollte, der musste es auch können.