Unterschied zwischen Gewerbebetrieb und Selbständiger Arbeit?
Ich werde zum Kleinunternehmer. Im Formular über Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ich angeben welche Einnahmen ich schätzungsweise dieses Jahr und im nachfolgenden Jahr haben werde.
Aufgeführt sind die Punkte: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständiger Arbeit - Nichtselbständiger Arbeit - Kapitalvermögen - Vermietung und Verpachtung - Sonstige Einkünfte
Was ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus Gewerbebetrieb und Selbständiger Arbeit? Ist das nicht das selbe?
Und nebenbei: Ist mit Kapitalvermögen z.B. Gewinne aus der Börse gemeint?
5 Antworten
Ja es gibt einen entscheidenden Unterschied. Ein Selbstständiger bietet Dienstleistungen an und "handelt" nicht. Das heißt du kaufst und verkaufst keine Produkte. Ein Gewerbetreibender umfasst zusätzlich zu Dienstleistungen auch Handelstätigkeiten.
Kapitalerträge sind unter anderem Zinserträge aus Sparkonten, Aktiengewinne etc. Im Grunde alle erträge die durch Geldanlagen erzielt werden.
Schau mal auf den Kommentar von Ernsterwin am 25. Juni 2010 06:35.
Der Unterscheid Gewerbe/Selbständig unterscheidet sich nicht allein durch Dienstleistung/Handel. Handel ist immer Gewerbe, aber nur bestimmte Dienstleistungen sind selbständig. Hierunter fallen hauptsächlich Berater (RA, StB, WP), medizinische Berufe (Arzt, Hebamme), Künstler und Unterrichtende. Allerdings immer auch mit Ausnahmen.
Das stimmt nicht. Die von dir angegebenen Berufe, sind die berühmten "freien Berufe". Das ist der Personenkreis den man üblicherweise als Freiberufler bezeichnet.
Als Freiberuf oder freier Beruf werden - im deutschen Recht - Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten.
Ein Freiberufler bist du in keinem Fall, es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Jedenfalls in dem von dir genannten Beispiel.
Und was stimmt daran nicht?
Freiberufe sind selbständige Tätigkeit. Außerdem gehören zur selbständigen Tätigkeit auch noch weitere Berufe und Tätigkeiten, die nicht freie Berufe sind, § 18 (2) EStG, Beispiel: Testamentsvollstrecker, Aufsichtsrat.
Mit der Gewerbeordnung hat das aber nichts zu tun, denn wir sind hier im Steuerrecht und nicht im Gewerberecht.
Sehe ich auch so: Es klingt danach. Allerdings geprüft ist es nicht.
Zum Freien Beruf siehe auch meine Einlassung vom 24. Juni 2010 15:26.
Hallo,
ein Gewerbebetrieb hast du erst dann, wenn du ein Gewerbe anmeldest. Für viele Tätigkeitein musst du ein Gewerbe anmelden, - und auch Gewerbesteuer zahlen. KEIN Gewerbe hast du zum Bespiel, wenn du Freiberufler bist (z.B. Anwalt, Arzt, Pflegedienst). ich kann mir vorstellen, dass ein Freiberufler "Selbstständige Arbeit" macht. LG
Fast gut. Einen Gewerbebetrieb hat man nicht durch bloßes Anmelden eines Gewerbes. Man kann ja auch falsch anmelden (ich hab schon gehört, dass ein IT-Dienstleister ein Gewerbe angemeldet hat). Hier geht es nämlich um die Steuer ("Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"), und da interessiert beim FA niemanden, ob man bei der Stadt ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht. Es interessiert nur, was tatsächlich läuft.
Aber sonst ist alles richtig. Und ja, Freiberufler sind eine Gruppe der Selbständigen.
Als Ergänzung fällt mir natürlich ein, dass bei Gewerbetreibenden natürlich noch die GewSt evtl. zu zahlen ist, falls der Freibetrag von 24.500 € für natürlich Personen überschritten wurde.
Freiberufler haaaaaaaaaaaaa, brauchen das nicht, sehr schööööön, aber mal gucken wie lange das noch so ist. Wie ich die Brüder in Berlin kenne, wird daran gebastelt werden, wie die städtischen Finanzen wieder auf Vordermann gebracht werden
nein leider nicht! ein gewerbetreibender verschmutz durch die ausübung seiner tätigkeit die gemeinde und wird somit zur GEWERBESTEUER herangezogen. aber nach sinn und verstand darf man auch hier, wie so oft in unserem steuerrecht, nicht fragen weil ich bin gewerbetreibender übe aber eine ähnlich beratende tätigkeit aus wie bspw. ein steuerberater oder architekt diese fallen aber unter selbständige arbeit und nicht unter gewerbebetrieb lg malli
Ein Blick ins Einkommensteuergesetz § 18 hilft sicher weiter. Da sind die typischen Katalogberufe aufgezählt. Wer eine solche Tätigkeit ausübt, erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit im Gegensatz zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Noch detaillierter ist die Abgrenzung in den ESt-Hinweisen 15.6. Soviel Mühe kann sich lohnen.
Denke ich auch. Wenn der Fragesteller schon nicht sagen will, was genau er anbietet, so muss er zwingend selbst gucken.
Hm, ich verstehe. Nur frage ich mich gerade ob Dienstleistungen die man über das Internet anbietet, z.B. eine kostenpflichtige Seitennutzung. Ist das dann eine Freiberufler Dienstleistung oder ein Gewerbehandel?