Was sind die Vorteile und Nachteile eines gemeinsames Sorgerecht?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe 2 Kinder, zudem 2 Väter! Ich habe mich 2 x gegen das gemeinsame Sorgerecht entschieden! Die Große ist jetzt 16 - ich war von Anfang an alleinerziehend, aber der Vater war trotzdem immer für unsere Tochter da! Wir hatten/haben ein sehr gutes, entspanntes Verhältnis! Meine kleine Tochter ist jetzt knapp 4, habe mich auch von dem Vater getrennt! Er kümmert sich aber überhaupt nicht um die Kleine! Und für soetwas benötige ich auch nicht das gemeinsame Sorgerecht! Ich glaube, das muß nun jeder für sich ganz individuell abwägen, was das Richtige ist! Nachteile?? Ich habe bisher keine festgestellt! Eine Kontoeröffnung für meine Große als Beispiel: hätten wir das gemeinsame Sorgerecht gewählt, müßte ich für jeden Pups die Unterschrift des Vaters haben! Bei der Kleinen ist es ja nicht anders.....aber da der Vater von der Bildfläche verschwunden ist, wäre es (sei es einen Ausweis für die Kleine beantragen etc.) unwahrscheinlich schwer, eine Unterschrift von ihm zu bekommen!

Sorry aber ich bin gegen das gemeinsame Sorgerecht. Habe selber gard das Problem, das mein Ex und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, und ich jeder Unterschrift, Schule Kindergarten, usw nachlaufen muss, zum Teil über Anwalt, weil er sie verweigert. Wenn´s der nicht im Haushaltlebende Sorgeberechtigter drauf anlegt, kann er dir das leben richtig schwer machen...... selber erlebt

Pinje 
Fragesteller
 09.07.2009, 13:51

aber sollte der Mutter was passieren und man hat nicht das gemeinsame Sorgerecht kommt das Kind ins Heim oder ??

ViSo05  09.07.2009, 18:35
@Pinje

Dafür habe ich z.B mein Testament niedergelegt! Ich habe genau beschrieben, wie ich mir wünsche, daß meine Kinder, also die Kleine, untergebracht werden! Ebenfalls was mit der Versicherungssumme geschehen soll, wenn ich beizeiten ums Leben komme! Ob allerdings ein Testament ausreicht, damit die Kleine nicht ins Heim kommen wird?? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht! ich hoffe mal, daß ich ganz lange leben werde! Zumindest solang, bis auch die Kleine aus dem Gröbsten raus ist - sprich volljährig!

Shaper4u  10.07.2009, 06:30
@Pinje

Nein kommen das Kind nicht. Da gibt es mehrere möglichkeiten, ich z.B. habe es beim Notar beglaubigen lassen, das meine 3 bald 4 Kinder wenn ich sterben sollte nicht getrennt werden dürfen und sie da bleiben wo sie jetzt sind, sprich dann bei dem Vater meiner 2 jüngsten, meinem Mann. Das geht auch beim Anwalt, aber Notar ist besser finde ich. Dann haben die Kinder sowas wie ein gewohnheitsrecht, das heißt, das sie nicht einfach mal schnell so von da weg kommen wo sie die letzten Jahre aufgewachsen sind. Aber ich hoffe einfach mal, das mir nicht´s passiert.......

Vorteil, wenn einem Elternteil was passiert, kann der andere sich automatisch um das Kind kümmern, ohne irgendwelche Ämter informieren zu müssen. Nachteil, der andere Elternteil kann sich immer einmischen, in alle Belange. Also die Eltern sollten schon sehr gut miteinander auskommen, dann ist das alles kein Problem.