Kann man abgelehntes Sorgerecht nochmal beantragen?
Hallo, aus einer Beziehung ist ein inzwischen 6-jähriges Kind hervorgegangen. Die Eltern waren nicht verheiratet, die Vaterschaft ist jedoch anerkannt und beglaubigt. Die Kindsmutter hat weiterhin alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nach einigen Monaten (fast 1 Jahr), in denen der Kindsvater keinen Kontakt zum Kind wollte, wurde der Kontakt wieder aufgebaut und regelmäßiger Umgang fand statt. Der Kindsvater hat inzwischen einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beim Gericht gestellt, da die Kindsmutter weiterhin davon ausgeht, dass der Kindsvater eher ihr "schaden" möchte, statt sich ernsthaft um das Kind zu bemühen. Diese Annahme ist begründet und wurde auch vor Gericht akzeptiert. Nach einer Vorladung das Ergebnis: vorläufig kein gemeinsames Sorgerecht, denn der Kindsvater muss sein Interesse und seine Verlässlichkeit beweisen - über mindestens 4 Monate. 2 Monate verliefen ok, nun keine Meldung mehr bzw nur wenn die Kindsmutter der Informationspflicht nachkommt, kommt nach der 3.-5. Antwort eine Reaktion vom Kindsvater. Traurig. Selbst zum Geburtstag des Kindes wurde nicht telefoniert oder ähnliches, sondern kurz und knapp der Kindsmutter eine Sms geschrieben (sinngemäß "Alles Gute für ... und viel Glück für die Zukunft"). Die Enttäuschung beim Kind kann man sich vorstellen. Gegen ein Fortsetzen des Umgangsrechts hat die Kindsmutter übrigens nichts einzuwenden.
Nun meine Frage: Wenn beim Kindsvater alle Stricke reißen und sein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht abgewiesen wird, könnte er es dann nochmal beantragen? Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank für eure Bemühungen im Voraus. Bitte entschuldigt den langen Vortext, ich empfand es als wichtig.
MfG
4 Antworten
Klar du kannst eine Instanz höher nochmal vor Gericht ziehen
Allerdings wird er die Kosten wahrscheinlich selber tragen müssen, was die Meisten abschreckt. Ist das ursprüngliche Urteil logisch nachvollziehbar, wird er aber auch dort kein Recht bekommen. In der Regel bestätigt die nächste Instanz dann die Entscheidung der Kollegen.
es sieht nicht so aus, dass er das sorgerecht nicht zugesprochen wird. was spricht denn deiner meinung nach dagegen? regelmäßiger umgang muss nicht stattfinden um gemeinsame entscheidungen zum wohle des kindes zu treffen, dass kann er auch wenn er in timbuktu wohnt. du solltest dich aus deiner machtrolle zurückziehen und aufhören zu denken der kv könnte dir mit irgendwas schaden. was denn? du benötigst 2-3 unterschriften im leben des kindes bspweise für konten, für taufe - pässe kannst du ohne ihn beantragen, schulanmeldung läuft ohne ihn, kitaanmeldung ohne ihn - das sind alles entscheidungen die du selbständig triffst. selbst wenn sein sorgerecht abgewiesen würde, könnte er es immer wieder neu beantragen.
Natürlich kann er es beaantragen.
Und wenn sich verhält, wie gehabt, dann wird es wieder abgelehnt.
P.S. Es gibt gegenüber dem Vater keine Informationspflicht.
Es gibt ein Auskunftsrecht.
D.h. er muß fragen, dann muß ihm Antwort gegeben werden.
Von Dir aus mußt du ihn nicht informieren.
doch natürlich hat sie informationspflicht, auch beim alleinigen sorgerecht der km. wenn er fragt, hat sie auskunft zu geben: über gesundheit, über sein allgemeines befinden und entwicklungsstand. dazu hat sie die pflicht alle paar monate. er kann auch beantragen das sie dies schrifltich macht. abgelehnt wird sorgerecht nur, wenn er das kind verwahrlost, missbraucht oder misshandelt. diese gründe nennt sie aber nicht.
Ja, das kann er. Sorgerechtsentscheidungen werden nicht rechtskräftig. Allerdings dürfte er extrem schlechte Chancen haben, die Gerichte sehen so etwas sehr ungern.