Was passiert wenn man als Zeuge aufs Gericht muss aber nicht hingeht?

10 Antworten

Nicht immer! Es kommt darauf an ob das Verfahren ohne dich als Zeuge abgeschlossen werden kann. Es kommt aber auch darauf an worum es geht. Meine Ex-Frau hat zum Beispiel keinen einzigen Termin wegen der Scheidung von mir wahrgenommen und hat stattdessen immer wieder eine Krankmeldung ans Gericht geschickt. Das wurde akzeptiert. Du kannst also mit einer Krankmeldung deiner Vorladung aus dem Weg gehen. Wenn deine Aussage nicht zwingend wichtig ist, wird die Gerichtsverhandlung meinstens ohne dich abgeschlossen.

Akka2323  12.01.2016, 13:34

Eine Scheidung ist aber kein Strafverfahren. da sieht das anders aus.

Hallo 12345OO,

die Folgen werden im folgendem Paragraphen angeführt:

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§ 51 StPO -  Folgen des Nichterscheinens

(1) Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen zulässig; § 135 gilt entsprechend. Im Falle wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt werden. 

(2) Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird. Erfolgt die Entschuldigung nach Satz 1 nicht rechtzeitig, so unterbleibt die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels nur dann, wenn glaubhaft gemacht wird, daß den Zeugen an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft. Wird der Zeuge nachträglich genügend entschuldigt, so werden die getroffenen Anordnungen unter den Voraussetzungen des Satzes 2 aufgehoben. 

(3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.

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Und wer hier meint und wie von einigen angeführt, dass eine Krankschreibung als Entschuldigung für das Fernbleibleiben irrt langt  gewaltig.

Es muss nicht nur eine Krankschreibung beigebracht werden, sondern es muss ein ärztliches Artest vorlegt werden, dass man nicht Verhandlungsfähig ist.

Shöne Grüße
TheGrow

selbstkritiker  11.01.2016, 09:43

Ja ein atest vom artzt der das bestätigt natürlich kein normales krankschreiung 

Klar ich meine bei Polizei sowieso muss ordnungsgemäß die Entschuldigung sein jedoch die Frage War ob man vom Polizei abgeholt wird Nein er ist kein krimineller und wenn er seiner Aussage nicht äußern will dann Es ist auch sein recht .er muss es nur im schreiben an kreuzen 

Danke

TheGrow  11.01.2016, 09:54
@selbstkritiker

Klar ich meine bei Polizei sowieso muss ordnungsgemäß die Entschuldigung sein

Die Polizei hat damit nichts zu tun. Das ärztliche Attest muss dem vorladenen Gericht vorgelegt zu werden, nicht der Polizei

die Frage War ob man vom Polizei abgeholt wird

Und die Antwort auf die Frage steht im von mir angeführten Gesetzestext drin:

 Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen zulässig

Die zwangsweise Vorführung wird vom Richter angeordnet und von der Polizei durchgeführt.

und wenn er seiner Aussage nicht äußern will dann Es ist auch sein recht .er muss es nur im schreiben an kreuzen 

Das ist schlichtweg falsch. Das Gesetz sagt dazu folgendes:

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 § 48 StPO - Zeugenladung

(1) Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt. 

(2) Die Ladung der Zeugen geschieht unter Hinweis auf verfahrensrechtliche Bestimmungen, die dem Interesse des Zeugen dienen, auf vorhandene Möglichkeiten der Zeugenbetreuung und auf die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens.

selbstkritiker  11.01.2016, 10:01
@TheGrow

Ok dann habe ich dazu gelernt bei ein freund von mir War das so dass sie nicht solche Maßnahmen geführt haben 

Aber das kommt auf den Richter an oder ? Oder ist die Abholung durch die Polizei ein muss

TheGrow  11.01.2016, 10:03
@selbstkritiker

Das ist richtig. Letztendlich liegt die Entscheidung beim Richter und er kann die Vorführung anordnen, muss es aber nicht.

Hallo.      

Nimmst du als Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, können sich daraus für dich schwerwiegende Konsequenzen ergeben, die polizeiliche Vorführung kann das kleinere Übel sein, hier können finanzielle Forderungen gestellt werden und weitere Maßnahmen können ggf. ergriffen werden.    

Liebe Grüße, FlyingDog 

Wenn du unentschuldigt einen Gerichtstermin nicht wahrnimmst, kann es sehr teuer für dich werden. Irgendwann kann es auch passieren, dass die Polizei dich abholt.

Richter sind da ziemlich nachtragend. Ein Ordnungsgeld ist das Mindeste, was dir droht. (So 300 Euro!) falls der Termin wegen deiner Abwesenheit platzen sollte, bist du beim nächsten Termin auf jeden Fall dabei! weil du morgens von der Polizei abgeholt wirst. Wenn du Pech hast, sogar schon am Vorabend!