Was passiert, wenn eine Anzeige nicht eingestellt wird?
Ich habe mich selbst Angezeigt wegen Betrug. Der Grund dafür war, dass ich ein schlechtes Gewissen hatte und nicht warten wollte, bis es die Polizei selber herausfindet. Ich habe keine Vorstrafen. Nun habe ich Angst, dass es meine Berufliche Laufbahn einschränkt, da ich erst 17 Jahre alt bin. Ich warte nun auf die Post von der Staatsanwaltschaft.
3 Antworten
Wenn die Anzeige nicht eingestellt wird, wirst du irgendwann Post von der StA bzw. vom Gericht und der Jugendgerichtshilfe (geh da hin und mach nen guten Eindruck, das hat i.d.R großen Einfluss auf die Entscheidung des zuständigen Richters) erhalten.
Ob deine Berufliche Zukunft damit eingeschränkt wird, ist schwierig zu sagen, da wir nicht wissen, worum es geht. Aber selbst bei einer Verurteilung, die unter 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu maximal 3 Monaten führt kommt davon nichts ins Führungszeugnis.
Wenn es tatsächlich zur Verhandlung kommt, bist du, da du minderjährig bist nach Jugendstrafrecht zu behandeln, das heißt die Verhandlung wird unter Auschluss der Öffentlichkeit stattfinden und selbst in der Verhandlung kann das Verfahren noch eingestellt werden.
Vielen dank für die Antwort!
N bisschen zu den Einstellungsmöglichkeiten:
§§ 45 und 47 JGG
Die obenstehenden §§ beziehen sich auf die Gegebenheit, dass die Vorraussetzungen für §153 StPO gegeben sind.
Alles was du vor deiner Volljährigkeit begehst, wird nicht in dein Führungszeugnis eingepflegt.
So nicht richtig.
Wenn es Verurteilungen in der Jugend von mehr als zwei Jahren ohne Bewährung gibt, werden diese weiter im Führungszeugnis geführt. Das ist zwar eher unwahrscheinlich bei einem (davon gehe ich erstmal aus) kleineren bis mittlerem Bertugffalles eines bisher Straffreien Jugendlichen, aber Grundsätzlich möglich.
Kommt auf die schwere des Betrugs an