Was passiert wenn ein gerichtsvollzieher nichts pfändbares findet?

9 Antworten

FALLS Du nun denkst - och, da kann mir ja im Grunde nix passieren, kann ich also ruhig Schulden machen:

Wenn ein Gerichtsvollzieher einen Pfändungsbeschluss hat, hat er einen entsprechenden Schuldtitel (die folge eines Mahnbescheides oder einer für den Gläubiger erfolgreichen Klage).

So ein Schuldtitel hat 30 Jahre Gültigkeit. 30 Jahre lang kann der Gläubiger also immer mal wieder 'nen Gerichtsvollzieher losschicken, damit der versucht, was bei Dir zu pfänden ... Gegenstände, Konto, Barvermögen. - Die Kosten, die dadurch entstehen und sich mit der Zeit auftürmen, musst Du auch zahlen.

Wenn der Gerichtsvollzieher kein Geld findet, dann wird der Schuldner aufgefordert werden eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Er muss alle seine Einnahmen und auch Vermoegen angeben und auch alle Wertgegenstaende, die er besitzt. Sollte er ein Sparkonto haben muss er dies auch angeben, ferner auch ein eventuell vorhandenes Girokonto.

Auch muss er darin nachweisen, das er tatsaechlich arbeitslos ist.

Diese eidesstattliche Versicherung erhaelt dann der Glaeubiger und auch die SCHUFA erhaelt davon eine Mitteilung.

mepeisen  07.02.2015, 21:43
eidesstattliche Versicherung

Klarstellung: Das heißt mittlerweile "Vermögensauskunft". Nur damit die Leute, die das lesen mit der richtigen Google-Suche weitermachen :-)

Auch muss er darin nachweisen, das er tatsaechlich arbeitslos ist.

Wirklich "nachweisen" im engeren Sinne muss man das nicht. man muss lediglich an Eides statt versichern, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Allerdings sind hier Falschangaben durchaus strafbar. Man sollte also wirklich alles korrekt und vollständig angeben.

Wenn keine verwertbaren Gegenstände vorhanden sind, protokolliert der GV das und wird dich zur Ablegung einer eidesstattlichen Versicherung vorladen

Damit kann der Gläubiger dann 30 Jahre lang weiter vollstrecken lassen. Die Gebühren werden dir dann belastet, bis du irgendwann einmal zahlungsfähig bist

Wenn er nichts findet geht er wieder. Dann ist es Sache der Gläubiger ob sie den Schuldigen anzeigen oder nicht --> Haftstrafe/Sozialstunden

mepeisen  07.02.2015, 21:41
Dann ist es Sache der Gläubiger ob sie den Schuldigen anzeigen oder nicht --> Haftstrafe/Sozialstunden

Wo hast du denn dieses Märchen her? Anzeigen? Wegen was denn? Den Schuldturm gab es mal vor über einem Jahrhundert. Das ist abgeschafft.

Wenn eine Anzeige überhaupt Sinn ergibt, dann nur, wenn die Schulden aus einer Straftat herrühren. Wenn man beispielsweise bewusst Kontoauszüge gefälscht hat, um an einen Kredit zu kommen o.ä.

Problemchen7  08.02.2015, 05:11

Zahlungsunfähigkeit kann zu Freiheitsstrafe führen. In diesem Beispiel.

mepeisen  08.02.2015, 13:54
@Problemchen7

Nein. Das ist - so pauschal wie du es schreibst - einfach nur absoluter Blödsinn. Niemand kommt wegen Zahlungsunfähigkeit in den Knast oder wird sonst wie bestraft.

Wenn du eine Straftat begangen hast und die Geldstrafe nicht zahlen kannst, könnte dir so etwas blühen. Aber dann auch nur, weil du bestraft werden sollst und wenn das mit Geld nicht geht, gibt es dann halt Alternativen.

Wegen zivilrechtlichen Schulden kommt niemand in den Knast.