Was passiert mit Forderungen eines Menschen nach dessen Todesfall?

14 Antworten

Die Erben erhalten sowohl Guthaben als auch Schulden. Übersteigen die Schulden jedoch das Guthaben, sollten die Erben allerdings das Erbe ausschlagen.

Wenn jemand das Erbe annimmt (Gesamtrechtsnachfolge = Vermögen und Schulden), dann haftet er auch für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Man sollte sich also immer gut überlegen, bevor man eine Erbschaft annimmt. Man kann diese auch ausschlagen.

Und wenn es (nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge) keinen Erben gibt, der das Erbe antritt, kann der Staat (die Gemeinde) das Erbe antreten. Das macht er aber nur, wenn es etwas zu holen gibt. Sonst schlägt auch er das Erbe aus und niemand erbt. Damit gehen auch die Schulden unter. Dann hat der Gläubiger Pech gehabt.

Die Schulden werden mit vererbt.Ein Erbe muss erst Die Verbindlichkeiten aus dem Erbe bezahlen,Sind die Verbindlichkeiten großer als das Erbe,kann Er das Erbe Ausschlagen.Dann erbt der Staat.Er muss dazu die Gesetzlichen Fristen einhalten.

wenn das erbe jemand angenommen hat erbt der auch die schulden,wenn nicht is pech,der staat zahlt sowas nicht

Kommt darauf an, ob die Erben die Erbschaft annehmen.

Wenn ja, dann erben sie auch die Schulden.