Was passiert mir als Beifahrer, wenn der Fahrer mit 1,6 Promille aufgehalten wird, ohne Unfallverursachung, und ich von dessen Trunkenheit nichts wusste?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Fragezeichen678,

im Bezug auf Deine Frage muss man sich das folgende Gesetz ansehen um zu wissen, was überhaupt strafbar ist und wer sich mit der Tat strafbar machen kann:


§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr 

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. 

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.


Das heißt, strafbar macht sich nur derjenige, der das Fahrzeug führt, nicht aber die Mitfahrer des Fahrzeuges.

Es spielt auch keine Rolle, ob Du davon Kenntnis hattest, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss unter Drogen steht.

Es würde auch keine Rolle spielen, ob Du der Halter des Fahrzeug wärst.

Man sollte nur die folgenden Gesetze beachten:


§ 26 StGB - Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat


§ 27 StGB - Beihilfe 

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. 

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern


Die beiden Gesetze treffen zwar auf Deine Frage nicht zu, denn Voraussetzung der §§ 26 und 27 StGB sind ja, dass Du von der Trunkenheit wusstest, was laut Deiner Fragestellung nicht der Fall war, aber wollte die Gesetze nicht unerwähnt lassen.

Im übrigen, selbst wenn Du gewusst hättest, dass der Fahrer betrunken war und Du Dich daneben gesetzt hast, bedeutet das ja nicht, dass Du ihn angestiftet oder Beihilfe geleistet hast. Beides sind Straftatbestände, die man nur durch ein aktives Handeln erfüllen kann.

Schöne Grüße
TheGrow  

Hallo fragezeichen

solange du nicht der Halter des Fahrzeugs bist passiert dir nichts

TheGrow  08.11.2015, 11:41

Hallo ginatilan,

auch wenn er der Halter des Fahrzeuges wäre, würde nichts passieren.

Anders als z.B. beim Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 142 StGB und Fahren ohne Versicherungsschutz gem. § 5 PflVG kann der Halter des Fahrzeuges nicht nur aufgrund dessen bestraft werden, weil er der Halter des Fahrzeuges war.

Schöne Grüße
TheGrow

ginatilan  08.11.2015, 11:50
@TheGrow

danke für die Korrektur, wieder was gelernt:-)