B17 Alkoholkontrolle beim Beifahrer
Als Fahrer mit unter 18 Jahren darf man ja nur Auto fahren, wenn die Begleitende Person die Promillegrenze von 0,5 nicht überschreitet, aber darf man als Beifahrer den Alkoholtest verweigern, sodass weder einem selbst, noch dem Fahrer keine Konsequenzen drohen?
3 Antworten
Hallo
Als Fahrer mit unter 18 Jahren darf man ja nur Auto fahren, wenn die Begleitende Person die Promillegrenze von 0,5 nicht überschreitet,
wie willst du das denn als Fahrer überprüfen ob deine Begleitperson über 0,5 Promille hat?
in diesem Paragrafen
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html
steht nur, dass die Begleitperson dich nicht begleiten darf wenn er über 0,5 Promille intus hat, da steht nichts davon dass du nicht fahren darfst
dir und deinem Führerschein wird also nichts passieren (wenn du nicht weißt, dass die Begleitperson über 0,5 Promille hat)
Den Atemalkoholtest kann der Beifahrer problemlos verweigern.
Allerdings wirds dann zu einer Blutkontrolle kommen, sofern der Polizist der Meinung ist, dass der Beifahrer genügend Alkohol getrunken hat.
Gegen die Blutentnahme kann der Beifahrer dann nichts tun, da sie von einem Richter genehmigt wird.
ja klar darf man. nur werden die Beamten bei Verdacht einen Richter fragen der wird es anordnen.