Was muss bei Nachhilfe beachtet werden? Anmeldung beim Gewerbeamt unter 400 Euro einkommen Nötig?
Situation: Ein Azubi bietet auf ebay Kleinanzeigen gegen Vergütung Nachhilfe an. Er verdient damit weniger als 400 Euro im Monat und empfängt weder Bafög noch HarzIV o.ä. Die Tätigkeit wird Privat von zu hause verrichtet. Kann er hierfür wegen "Schwarzarbeit" belangt werden - obwohl bis 400 Euro nichts versteuert werden muss? In wiefern ist der Azubi bezüglich seines zusätzlichen EInkommens Meldepflichtig? Ist er verpflichtet seinen Arbeitgeber darüber zu informieren wenn seine Tätigkeit in keinster weise das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt / Beeinflusst? Bitte nur Antworten, wenn du dich da auskennst auf diesem Gebiet.
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
1 Antwort
Immer dieses Halbwissen.
- Es sind nicht 400,- € steuerfrei, sondern der Grundfreibetrag zur Einkommensteuer beträgt 8.820,- € (§ 32a EStG). Diesen gibt es nur einmal. Hat mal also schon eine Hauptttätigkeit dürfte dieser ausgeschöpft sein.
- Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs liegt bei 450,- € (§ 8 SGB IV).
- Minijobs sind auch nicht steuerfrei. Sie werden zumeist pauschal vom Arbeitgeber versteuert.
- Der Mensch der diese Dienste anbietet hat vermutlich keinen Arbeitgeber der ihm sagt dies zu tun, also handelt er auf eigene Rechnung und Veranlassung --> gewerblich.
- Wer gewerblich handelt muss ein Gewerbe anmelden, vollkommen unabhängig davon ob damit was verdient wird (§ 14 GewO).
- Wer gewerbliche Einkünfte hat (§ 15 Abs. 2 EStG), ist abgabepflichtig zur Einkommen,- Umsatz- und ggf. Gewerbesteuererklärung (§§ 25 EStG, 56 EStDV) bis 31.05. des Folgejahres. Passiert das nicht, wird man geschätzt.
Ist er verpflichtet seinen Arbeitgeber darüber zu informieren wenn
seine Tätigkeit in keinster weise das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt /
Beeinflusst?
Wenn der Arbeitsvertrag vorsieht dass der Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen ist, ja.