Kann ich eine Nachhilfetätigkeit noch beim Finanzamt anmelden ohne Probleme zu bekommen?
Hallo, vielen Dank erstmal an jeden, der sich die Mühe macht meine Frage zu lesen und zu beantworten!
Ich bin habe eine theoretische Frage und zwar: wenn ein Student von Anfang dieses Jahres bis zum jetzigen Zeitpunkt private Nachhilfe gegeben hat, und dabei sein Einkommen relativ stark variiert ist, aber niemals 400 oder mehr Euro überstiegen hat und sich aus Irrglauben nicht beim Finanzamt damit angemeldet hat, weil er dachte, dass er eh keine Steuern zahlen muss, jetzt aber die Nachhilfe "ordentlich" geben will, kann er sich jetzt noch beim Finanzamt dafür anmelden, auch wenn er für die schon gegebene Nachhilfe keine Belege in Form von Rechnungen besitzt und das Geld bar bekommen hat, ohne Probleme zu bekommen? Und wie würde das funktionieren, braucht er dafür einen Steuerberater, oder muss er dafür einfach nur beim Finanzamt anrufen?
Ansonsten wenn das nicht möglich wäre, ohne Probleme zu bekommen, wäre es dann möglich sozusagen bei Null anzufangen, so zu tun als hätte er noch keine Nachhilfe gegeben, die bestehenden Nachhilfeschüler aufzugeben und sich dann beim Finanzamt zu melden und zu sagen, er würde gerne ab jetzt Nachhilfe geben?
Ich hoffe ihr könnt mir mit dieser Frage weiterhelfen, vielen Dank im vorraus.
6 Antworten
Sei beim Finanzamt ehrlich, gehe sicherheitshalber hin und erkläre Deine Situation und die helfen sogar Dir, ich hatte mal ähnliche Pobleme und dafür ich ganz ehrlich war,habe ich sogar im Nachhinein Geld zurückbekommen , weil ich drauf gelegt habe !!!
Ich würde sicherheitshalber alles angeben, wenn der Zufall will kann es durch die Nachhilfe - Kunden ausfindig gemacht werden, bei irgendwas schriftliches Quittungen oder ähnliches,oder die Kunden das beim Finanzamt angeben !!!
Das nennt man freiberufliche Tätigkeit dazu gibt's beim Finanzamt ein Formular zum ausfüllen die Erklärung für das Jahr 2014 musst dann spätestens am 31.5.15 abgegeben werden für die Nachhilfe Quittung ausstellen Achtung Betrag darf im Monat nicht mehr wie 323 Euro betragen alle Kosten dazu aufbewahren diese können gegen berechnet werden Hilfe zum ausfüllen kann man beim Lohnsteuerhilfeverein bekommen
Danke für die Antwort. Also verstehe ich das richtig: das Formular ausfüllen und dem Finanzamt schicken UND diese Erklärung bis zum 31.5, richtig? Bezieht sich die Antwort darauf, das man zugibt schon Nachhilfe gegeben zu haben, oder das man so tut, als würde man gerade erst damit anfangen wollen?
Das erste Formular ist für die Steuernummer dort so tun als ob man erst angefangen hat Anfang nächsten Jahres bekommt man dann die Papiere für die Erklärung die man bis zum 31.5.15 abgeben muss alle Belege bis Ende 2014 sammeln und Anfang 2015 zum Lohnsteuerhilfeverein gehen
Hilfe zum ausfüllen kann man beim Lohnsteuerhilfeverein bekommen
Wenn man Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat?
Woher hast Du denn die 323,- Euro?
Ich bin auch Freiberufler und alle wollen für die gezahlten Honorare Quittungen udn das sind erheblich mehr als 323,- Euro im Monat. Trotzdem hatte ich noch nie ein Problem.
Die Tätigkeit ist nicht genehmigungspflichtig. Es reicht daher aus, wenn die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung erklärt werden.
Du hast als student einen freibetrag der steuerfrei ist ich glaube um die 1000€ Monatlich. Aber beim finanzamt must du die wahrheit sagen sonst hast du in der zukunft ärger mit denen.
Du hast als student einen freibetrag der steuerfrei ist
Nein. Es gibt keine Freibeträge nur für Studenten.
Natürlich kannst du einfach s tun, als würdest du jetzt erst mit der Nachhilfe anfangen.
Was machst du denn wenn einer der Eltern aber versucht, diese Kosten als besondere Belastung geltend zu machen? Dann könnte doch auch ein Finanzbeamter auf die Idee kommen, zu fragen, ob die Einnahmen versteuert wurden,
Es besteht kein Kontakt zu den Eltern. Forscht das Finanzamt auch nicht nach, weil in diesem theoretischen Fall hat derjenige schon beim Bafög-Amt angegeben, dass er Nachhilfe gibt (wegen einer Einkommensgrenze, so ehrlich war er dann doch)? Nicht dass die Behörden die Daten abgleichen und das Finanzamt herausbekommt, dass er das schon vor dem Anmelden mal gemacht hat?
Das Bafögamt bekommt eh den Steuerbescheid und kann dann alles sehen
Danke für deine Antwort, allerdings denke ich, dass das in dem Fall nicht so unproblematisch ist, schließlich hat die Person ja schon ein ganzes Jahr Nachhilfe gegeben, und Geld damit verdient und das ohne Rechnung und ohne dem Amt mizuteilen