Was kommt auf mich zu wenn der Gutachter schreibt, ich bin dauerhaft Berufsunfähig, aber nicht mehr Arbeitsunfähig?
Kurz vorweg : jünger als Jhg 61! Bis dato Langezeit Krankgeschrieben, nach medizinischer Reha Au, erstes Gutachten nach weitere 4 Monaten Au. Antrag auf Teilhabe bei der Rentenversicherung gestellt, abgelehnt weil nicht mindestens 3 h täglich belastbar. So, jetzt wird es aber kompliziert: Erwerbsunfähig bin ich noch nicht, aus den Gutachten ( und das geht auch daraus hervor) das ich wohl irgendwann bestimmt irgendwas wieder arbeiten kann. Das glaube ich auch. In meinen Beruf kann ich nie zurück, das glaube ich auch, das liegt nahe. Normalerweise steigt dann die RV ein und spricht mit einem über neue berufliche Perspektiven oder Veränderungen des bestehenden Arbeitsplatz. Aber nein, bei mir nicht. Gutachter will ab sofort die AU bewenden ( obwohl noch 4 Monate Krankengeld übrig sind). Das ist ja nun verwirrend. Null Ahnung, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich habe einen Arbeitsplatz aber mein Arbeitgeber nimmt mich so nicht, da in dem Rehabericht steht, ich bin keine 3 h täglich einsatzfähig und es gibt auch keine einzige Tätigkeit die ich dort berichten kann. Ahhhhhhhrggggggg. Eine Katze die sich in den Schwanz beißt! Achja, das eine war ein Gutachten der RV ( noch unter 3 Stunden Arbeitsfähig) und das andere der KK ( wird schon für irgendwas einsatzfähig sein, nur nicht in diesen Job)
2 Antworten
Hallo HalloRossi,
Sie schreiben unter anderem:
Was kommt auf mich zu wenn der Gutachter schreibt, ich bin dauerhaft Berufsunfähig, aber nicht mehr Arbeitsunfähig?
Antwort:
Ihr beschwerlicher Weg wurde von Ihnen nun ja schon wiederholt und in verschiedenen Facetten (mit immer neu eröffneten Fragenkomplexen) hier kund getan!
Sie erhielten auch gute Hinweise, Ratschläge und Tipps!
Daß Sie aber weiterhin ständig neue Fragenkomplexe mit demselben Hintergrund hier eröffnen, verstößt im Grunde genommen gegen die GF-Richtlinien!
Da Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, somit fällt diese Alternative grundsätzlich weg!
Dadurch, daß Ihnen seitens verschiedener Sozialversicherungsträger Gutachten und Bewertungen vorliegen, wird die Sache noch unübersichtlicher!
Zudem heißt dies noch lange nicht, daß der Inhalt der Ihnen vorliegenden Gutachten in Stein gemeißelt ist!
Damit zunächst Ihre finanzielle Seite gesichert ist, sollten Sie über einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente nachdenken und in diesem Zusammenhang Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann bringen!
http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Natürlich werden heutzutage die meisten Erwerbsminderungsrenten zeitlich befristet bewilligt und wenn sich Ihr Gesundheitszustand/Ihre Leistungsfähigkeit wieder stabilisiert, dann würde die Erwerbsminderungsrente wieder wegfallen!
Bevor es jedoch soweit ist, müßen Sie aktiv werden, sonst läuft Ihnen ggf. die Zeit davon!
Des weiteren müßen Sie einkalkulieren, daß sich so ein Verfahren in die Länge zieht und ggf. vor dem Sozialgericht landet!
Viele Alternativen gibt es leider nicht!
Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen befristet, daran schließt das ALG 1, welches ebenfalls zeitlich befristet ist!
Die zeitliche Befristung des ALG 1 läßt sich im Zusammenhang mit einem Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Verfahrens ausdehnen, wenn Sie die sogenannte Nahtlosgkeitsregelung in Anspruch nehmen!
http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Bitte bachten Sie immer die "Netiquette"
und:
DublettenBitte verzichte darauf, zum selben Thema mehrere sehr ähnliche Fragen zu stellen!
Wenn eine Frage keine passende Antwort bekommt, kannst Du nach 24 Stunden über den Link „Noch eine Antwort bitte“ um weitere Antworten bitten.
siehe hierzu bitte unter folgendem Link:
https://www.gutefrage.net/policy
Auszug:
Bitte vergiss bei all Deinen Beiträgen nie, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt!
Der gute Ton ist uns auf gutefrage.net besonders wichtig.
Ein höflicher und respektvoller Umgang ist daher bei allen Beiträgen Voraussetzung. ...................
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Erstmal Widerspruch einlegen, ganz wichtig. Dann lass Dich mal vom SoVD od. ähnlichen Verband beraten, die kennen sich mit den Machenschaften aus und helfen Dir.
Wenn es dich nervt, meine Fragen zu beantworten, dann lass es doch einfach! Das ist ja schon fast zwanghaft bei dir! Das merkt man ja auch schon, wie du schreibst!