Neue Begutachtung beim Sozialamt trotz vom jobcenter vorliegende arbeitsunfähigkeit?
Das jobcenter hat festgestellt das ich nicht 3 Std täglich arbeiten kann also nicht mehr vermittelt werden kann für über 6 Monate aber nicht auf Dauer festgelegt. werde ich nun bald wieder von einem Gutachter untersucht oder reicht das Gutachten und ablehnungsbescheid vom jobcenter aus
3 Antworten
So lange nichts Eindeutiges kommt ( insbesondere vom RV - Gutachter ), wirst Du vermutlich erst mal zwischen den Stühlen hängen und von Gutachten zu Gutachten erscheinen müssen.
Im Zweifelsfall will keine der Behörden ( JC , RV oder AfG ) Deine Leistungen zur Grundsicherung übernehmen wollen.
Dank deutscher Kompliziertheit kommt dann die Frage, aus welchen Töpfen , und wie überhaupt leidensgerecht . ( sofern möglich )
Amt für Grundsicherung oder Sozialamt treten aber erst ein, wenn die Rentenversicherung in einem eigenen Gutachten eindeutig feststellte, dass Du dauerhaft EM / EU bist und sie dann definitiv für Dich eintreten müsste, oder mangels erfüllter Grundvorraussetzungen auf Rente nicht gänzlich, oder vollständig, oder überhaupt kann.
Bis da keine eindeutige Feststellung seitens der RV - Gutachter kommt, hängst Du zwischen den Stühlen.
Na toll also Spielball richtig ich habe noch keine Einladung zur Begutachtung vom rv bekommen kommt das noch auf mich zu
wenn die begutachtung für 6 monate ausgelegt ist, dann wird neu begutachtet. kommt es dann zu einem neuen ergebnis, dann gibts wieder leistungen nach alg2 und du wirst dir wieder arbeit suchen müssen.
Personen über 65 Jahre und Personen von 18 bis 64 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Sozialamt. Um diese Leistung erhalten zu können, muss die Erwerbsunfähigkeit vom Rentenversicherungsträger festgestellt sein.
Also reicht das Gutachten vom jobcenter nicht aus richtig
Das Sozialamt muss zum Rentenversicherungsträger kontakt aufnehmen. Du wurdest vom Amtsarzt untersucht und es wurde ein psychiatrisches Gutachten oder ähnliches erstellt?
Ja wurde es musste Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben habe dort meine psychiaterin oder eher kurz gesagt Pia angegeben dann noch krankenhaus/Psychiatrie wo ich war und den Hausarzt
Es werden nur die Untersuchungsergebnisse an den Rentenversicherungsträger weitergeleitet und daraufhin entschieden welche Ansprüche bestehen. Du wirst Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten.
Pia ist eine psychiatrische Instituts Ambulanz da ich bei kein Psychiater Neurologen angebunden bin
Denke ich auch mal wenn die attests untersuchungsergebnisse dem jobcenter schon ausgereicht haben werde ich dann wohl sicher sgb12 bekommen richtig
Durch deine Erkrankung hast du Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII und dem wird auch stattgegeben. Das psychiatrische Gutachten ist bereits erstellt worden und das Jobcenter hat dich als Arbeitsunfähig eingestuft. Jetzt muss das ganze nur noch zum Rentenversicherungsträger, dann ist die Sache durch.
Also braucht es keine Begutachtung mehr vom Rentenversicherungsträger richtig habe als diagnosen schizoaffektive Störung und multipler substanzgebrauch
Normalerweise reicht das Gutachten aus. Das Jobcenter hat dich doch bereits als Arbeitsunfähig eingestuft. Eventuell musst du noch zum Amtsarzt. Falls noch nicht geschehen.
Ja evtl oder ich habe Glück und es reicht aus abwarten danke deine Antworten waren sehr hilfreich für mich danke
Bevor du in Rente rutscht muss geklärt werden ob du überhaupt berechtigt bist (Anwartschaft) und was du alles unternimmst um deine Gesundheit für den AM zu stabilisieren.
Du bist Mitte 20? - dann wirst du noch öfter mit GA zu tun haben.
Ich bin nicht der Kommune / Stadt gemeldet sondern in meinem Fall einem überortlichem Träger heisst das werde ich vorher noch von dem Rentenversicherungsträger begutachtet