Was kann ich tun wenn der ehemalige Arbeitgeber sich nicht an den Vergleich vom Arbeitsgericht hält?

4 Antworten

Das übliche bei Zahlungsverzug:

1. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist eine schriftliche Mahnung schicken und eine Nachfrist setzen. 7 Tage sollten jedem reichen. 

2. Nach Ablauf der Mahnfrist Klage einreichen.

Alternativ kannst Du auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Der kostet aber Gebühren, die Du nicht ohne weiteres ersetzt bekommst.

Artus01  20.10.2015, 19:30

Alternativ kannst Du auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Der kostet aber Gebühren, die Du nicht ohne weiteres ersetzt bekommst.

Das ist richtig, die Gebühren muss allerdings der Schuldner tragen.

2. Nach Ablauf der Mahnfrist Klage einreichen.

Das kostet allerdings auch und muss ebenfalls zunächst in Vorlage beglichen werden.

Wenn der Vergleich rechtskräftig wirst, hast Du gegen Deinen (ehemaligen) Arbeitgeber einen vollstreckbaren Titel. Zahlt dieser die vereinbarte Abfindung nicht zeitnah, kann Deine Abfindung recht schnell vollstreckt werden. War bei mir auch so. Der ehemalige Arbeitgeber wollte die Abfindung nicht zeitnah zahlen. Also hat mein Anwalt sofort eine Zwangsvollstreckung beantragt. Binnen weniger Tage war das Geld auf meinem Konto.

Hat er denn widerrufen? Wenn die Frist verstrichen ist hast du ein Urteil und kannst pfänden.

dann musst du wohl oder übel wieder vors arbeitsgericht. und dann muss er dich ausbezahlen und könnte sein er kriegt noch eine strafe vom gericht weil er sich nicht dran gehalten hat