Nach Arbeitsgericht wegen letztem Gehalt wann muss Chef zahlen?

3 Antworten

Sollte eigentlich im Urteil stehen. Du kannst den Ex Chef such schriftlich,per Einschreiben, zur Zahlung auffordern.

Wenn ich deine Frage richtig deute, dann hast du mit deinem Arbeitgeber ein Vergleich geschlossen. Wenn in dem Vergleich für die Zahlung keine Frist genannt ist, dann hat die Zahlung unverzüglich zu erfolgen. Wenn dein Arbeitgeber bisher nicht zahlt, musst du möglicherweise aus dem dir vorliegenden Dokument vollstrecken. Ich würde den Arbeitgeber jedoch vorab anschreiben und darauf hinweisen, wenn die Zahlung nicht bis zu einem bestimmten Datum eingeht, dass du die Vollstreckung betreiben wirst.

Erfahrungsgemäß reicht die Ankündigung der Vollstreckung um schnell zu einer Zahlung zu kommen.

Frage doch deinen Chef einfach, wann er zahlt. Er muss ja zahlen, laut dem Urteil. Das wird er also auch wissen. Erzählt er dir irgendwas, setze ihm schriftlich eine Frist von z.b 10 Tagen.