Was kann ich gegen meinen Vermieter unternehmen?

9 Antworten

Die einzige wirklich sinnvolle Lösung wäre hier, sich nach einer neuen Wohnung umzusehen. Natürlich hast du Rechte, das steht außer Frage. Allerdings scheint es mir etwas problematisch, diese auch zeitnah durchzusetzen. Der Vermieter will nicht. Also Mängelmeldung, Fristsetzung, Mietminderung - das volle Programm. Die Mietminderung drüfte ziemlich gering ausfallen, so dass dem Vermieter das durchaus egal sein könnte. Den Ärger mit ihm habt ihr trotzdem. Und wenn das so ein netter Kerl ist, wie du sagst, dass weiß ich persönlich nicht, ob ich mir das antun würde.......

imager761  08.04.2019, 09:59
Allerdings scheint es mir etwas problematisch, diese auch zeitnah durchzusetzen.

Nicht wirklich: Dem M, dem für seine Miete kein zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneter Zustand der Mietsache gewährt wird, steht ein Ersatzvornahmerecht zu.

Bleibt der VM die vertragl. geschuldete Gebrauchstüchtigkeit der Mietsache durch Untätigkeit schuldig, kann man nach Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung von i. d. R. 14 Tagen selbst einen Handwerker mit Mängelbeseitigung beauftragen und dessen Rechnung von der(n) übernächsten Mietzahlung(en) abziehen.

Mietminderung und ständiges Nachfragen macht den Balkon hingegen nicht nutzbar :-O

Lotta1965  08.04.2019, 10:07
@imager761

Den Ärger mit dem "netten" Vermieter hat der Fragesteller trotzdem. Und wenn das ein so sympathisches Kerlchen ist, wie der Fragesteller schreibt, wer weiß, was dem so alles einfällt.......... Ich würds mir nicht antun.

imager761  08.04.2019, 10:27
@Lotta1965

Ohne Mängelbeseitigungsaufforderung keine Mängelbehebung. Mietminderung oder Bauamt helfen da nun überhaupt nicht weiter.

Das auch ich mit Schimmel, marodem, unnützem Balkon und solchem VM nicht leben wollte, ist eine ganz andere Frage - aber nicht immer sind Wunsch und Realität vereinbar, in einer tollen Wohnung mit nettem Vermieter, guter Nachbarschaft und günstiger Miete wohnen zu können :-)

Meine Frage ist nun, was könnte ich machen, was sind so meine rechte?

Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben, unter genauer Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben.

Die Miete darf angemessen gemindert werden ( ist aber leider nicht viel, weil es nur wenige m² sind). Um mehr Druck auszuüben darf man die angemessene Mietminderung verdoppeln, muss das zuviel einbehaltene Geld dann gezahlt werden.

Ferner würde ich die Bauaufsichtsbehörde (viele meinen, es wäre das Bauamt, was aber falsch ist) informieren.

geh zum Mieterschutzbund und erkundige dich wie du dich verhalten sollst.

wenn ein Balkon nicht mehr sicher ist, muss er gesperrt werden

imager761  08.04.2019, 10:03
wenn ein Balkon nicht mehr sicher ist, muss er gesperrt werden

Sie will ihn aber gerne wieder benutzen. Da hilft ihr das Bauamt garnicht weiter :-(

Meine Frage ist nun, was könnte ich machen,

1.
Mängelbeseitigungsaufforderung mit Ankündigung der Ersatzvornahme zugangssicher per Einwurfeinschreiben stellen:

"Sehr geehrter ..., hiermit zeige ich Ihnen folgenden Mietmangel i. S. d. § 535 I 2 BGB an: Balkon mit rissigem Boden, instabilem Geländer. Sie sind aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen ab dokumentiertem Zugang dieser Mängelbeseitigungsaufforderung die Mietsache wieder in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu versetzen. Nach fruchtlosem Fristablauf werden ich in Ersatzvornahme einen Fachbetrieb mit Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten mit der übernächsten Mietfälligkeit verrechnen. Mit freundlichen Grüßen..."

2.
Von einer Mietminderung rate ich hingegen ab. Sie wäre taggenau und angemessen zwar ab Kenntnisnahmemöglichkeit (Briefzustellung) bis Beseitigung zu beanspruchen, wäre aber so geringfügig, das der Nutzen das Risiko eines Mietrückstands, der u. U. zu Kündigung berechtigt, nicht rechtfertigt, würde man zuviel oder zu lange die Miete mindern.

3.
In Anbetracht der übrigen Mängel, insbes. des Schimmelbefalls, hast du bestimmt schon mal an einen Umzug gedacht?

G imager761

Katerlovely  08.04.2019, 17:30

vielen Dank,das war die "BESTE" Empfehlung! danke für den vorgeschriebenen Text.

Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet die Mietwohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten. Außerdem hat der Vermieter ein Verkehrssicherungspflicht bezüglich des Balkons. Daher bedarf es zunächst eines Gutachtens, das die von dir geposteten Schäden und Mängel tatsächlich vorhanden sind um dann den Vermieter entweder gerichtlich oder auf dem Wege der Ersatzvornahme zum Handeln zu zwingen.

Mängelanzeige/Fristsetzung per Einwurfeinsschreiben an den Vermieter absetzen und die Ersatzvornahme ankündigen. Vielleicht reicht ein Besuch aus der Bauaufsichtsbehörde der Kommune schon aus, um die Sache ohne viel Geschrei in Gang zu bringen.