Was ist ein einseitiges Rechtsgeschäft?

2 Antworten

Ein einseitiges Rechtsgeschäft ist ein solches, das keiner Annahme bedarf. Während z.B. ein Vertrag auf beiderseitiger Annahme basiert, wäre dessen Kündigung einseitig und bedarf keiner Annahme. Hier liegt bei vielen oftmals ein falsches Verständnis vor, wenn sie meinen, eine Kündigung müsse angenommen werden. Etwas anderes wäre z.B. ein Aufhebungsvertrag. Auch, wenn er zu einer Auflösung eines Vertragsverhältnisses führt, ist er in sich ein Vertrag, also beidseitig.

Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft