Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Juristen?

6 Antworten

Jurist ist man nach dem ersten juristischen Staatsexamen. Er kann bei einer Behörde oder Firma angestellt sein und sich dort um die juristischen Angelegenheiten kümmern. Für die Zulassung als Rechtsanwalt, ist grundsätzlich das zweite juristische Staatsexamen erforderlich und eine Zulassung als Rechtsanwalt. Juristen mit dem zweiten juristischen Staatsexamen nennt man auch Volljuristen. Dennoch, ist nicht jeder Volljurist als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt tätig, auch er kann Angestellter einer Firma sein.

Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der anderen anbietet diese in Rechtsfragen zu beraten und vor Gericht zu vertreten

ein Jurist kann aber auch beim Job Center, einer Versicherung, Gericht (Richter, Staatsanwalt), einer Bank oder Krankenkasse arbeiten

also jeder Anwalt ist Jurist, aber nicht jeder jurist arbeitet als Anwalt

Juristen nennt man Personen die das Fach Jura belegen und bestehen

Rechtsanwalt ist ein Abkömmling der Juristen, wie auch Staatsanwalt und Richter. Juristen gibt es in jeder größeren Behörde und Firmen

Rechtsanwälte unterscheiden sich dann oft auf ein Spezialgebiet. Zum Beispiel: Familienrecht, Verkehrsrecht, Vereinsrecht etc.

Jurist ist jemand, der/die erfolgreich ein juristisches Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen abgeschlossen hat. Für die Zulassung als Rechtsanwalt wird zusätzlich der Abschluss des zweiten Staatsexamens vorausgesetzt.

Jeder Rechtsanwalt ist also ein Jurist, aber nicht jeder Jurist ist ein Rechtsanwalt.

Jeder Rechtsanwalt ist ein Jurist, aber nicht jeder Jurist ist ein Rechtsanwalt ;)
Ein Staatsanwalt oder ein Richter oder ein Assesor jur ist auch jeweils ein Jurist aber kein Rechtsanwalt.