Was ist daran falsch, wenn man ein Haus geerbt hat und es selbst bewohnen möchte?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nichts, das würde ich auf jeden fall machen

Du hast ein Problem.

Das Haus scheint deiner Großmutter nur zum Teil zu gehören, wenn du sagst, es ist auf deinen Vater Geschrieben.

Deine Großmutter kann dir also nur Ihren Teil Vererben, nicht den Teil, der deinem Vater gehört.

Also mußt du dich vor Einzug mit deinem Vater einigen. Du kaufst ihm seinen Teil ab, zahlst für seinen Teil anteilig Miete etc.

Klappt das Ganze nicht, so muß das Haus schlussendlich versteigert werden und alle Eigentümer des Hauses werden ausgezahlt.

Dasselbe gilt auch, wenn deine Großmutter dir zwar das Haus geschenkt hat, es aber Erben gibt, die Pflichtteilsberechtigt sind, diese mußt du ebenfalls auszahlen, bevor du einziehen kannst.

verreisterNutzer  30.10.2017, 19:16

Ich lebe schon seit dreizehn Jahren darin und meine Großmutter starb vor vier Jahren. Ich habe Geschwister (1 von der Zahl) und da wäre noch unser Elternhaus. Aber bisher wird es so sein, dass der gesetzliche Weg des Erbens eintretten wird. Aber leider wissen wir noch nicht, wie es unser Stiefelternteil möchte

Gibt es ein Testament in dem du genannt bist? Dann kann es keine Unklarheiten geben und das Haus auch schnell übertragen werden. 

verreisterNutzer  30.10.2017, 19:18

Nein gibt es nicht

lewei90  30.10.2017, 19:19
@verreisterNutzer

Aha! DA haben wir es ja. Damit hat sie es dir nicht offiziell hinterlassen und es greift die gesetzliche Erbfolge!

verreisterNutzer  30.10.2017, 19:24
@lewei90

Und dass heißt ich muss ausziehen aus dem Haus?

webya  30.10.2017, 19:48
@verreisterNutzer

nein, wenn dein Vater dich dort leben lässt, ist es kein Problem. 

Gibt es denn noch mehr Kinder von deiner Oma?

verreisterNutzer  04.11.2017, 00:21
@webya

Nein er ist Einzelkind

webya  04.11.2017, 09:08
@verreisterNutzer

Dann kann dein Vater dich dort leben lassen. Wo ist das Problem?

1. Nein, SCHLIMM ist es nicht, das zu wollen. 

2. Es kommt auf verschiedene Faktoren an: dein Alter (volljährig/minderjärig), ob das Haus überrschuldet ist oder sonstwie finanziell belastet (Hypotheken), ob es noch andere Erben gibt, ob es ein Testament gibt oder nicht (falls nicht greift die gesetzliche Erbfolge) usw.

Informiere dich mal beim Nachlassverwalter oder lass dich in einer auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei beraten. Wenn es ein Testament gibt, wird es auch einen Notar geben, der zuständig ist. An den kannst du dich sicherlich mit solchen Fragen wenden. 

Da es kein Testament gibt, hast nicht du das Haus geerbt sondern dein Vater, wenn dein Großvater schon vorher verstorben war und dein Vater keine Geschwister hat.

Dann gehört es ihm und er läßt dich darin wohnen.

Da es ja noch euer Elternhaus gibt, wäre es fair, sich mit den Eltern mal ein einen Tisch zu setzen und zu klären, wie es gehen kann.

Investierst du jetzt in ein Haus, welches dir nicht gehört, dann ist das Geld verlosren, wenn es deinme Vater gefällt ein Testament zu machen und das Haus jemand anderem vererbt- deinem Geschwistekind z. b. oder seiner Frau.

Diese scheint nicht deine Mutter zu sein, d.h. du wärest bei ihr nicht erbberechtigt und das Haus würde dann ggf. in die Familie deiner Stiefmutter "abwandern" als Erbe.

Ihr solltet das in Ruhe besprechen und deine Eltern/Stief sollten ein Testament machen.

Du siehst, wohin es geführt hat, dass deine Oma dir zwar das Haus versprochen hat, aber es eben nicht durch ein Testament geregelt hat.

verreisterNutzer  31.10.2017, 11:05

Auf mein Vater läuft ja dass Haus schon seit zwanzig Jahren. Oma hat es noch zu lebzeiten überschrieben. Und laut Erbgesetz, erben die direkten Nachkommen. Also ich.

sassenach4u  01.11.2017, 19:27
@verreisterNutzer

Aber erst, wenn dein Vater tot ist und du keine Geschwister hast und deine Mutter auch tot ist. Sonst erben die anderen auch. Gibt es ein Testament haben alle zumindest den Pflichtteilanspruch, wenn sie nicht als Erben benannt sind im Testament.

verreisterNutzer  04.11.2017, 00:21
@sassenach4u

Fakt ist. Im Erbrecht erben zunächst die Ehefrau und die Kinder. WIr sind die Kinder aus der ersten Ehe von unseren Vater. Stiefmutter hat nur eigene Mutter und Cousinen, Tanten Onkel.

sassenach4u  04.11.2017, 13:41
@verreisterNutzer

Dann hat dein jetzt Vater noch eine Ehefrau, die erbt, neben euch, wenn es kein Testament zu eueren Gunsten von euerem Vater gibt. Aber auch dann ist sie pflichtteilsberechtigt und bekommt 25%.

Und deren Erbteil geht dann an ihre eigene Familie, nicht an euch.

D.h. ihr bildet eine Erbengemeinschaft, müsst entscheiden, was mit dem Haus geschehen soll und auch mit euerem Elternhaus. Ob Omas Haus ein Kind- du- übernimmst und die anderen auszahlst- einen Mietanteil an die anderen entrichtest. Wie auch immer, gleiches gilt für das andere und den anderen Nachlass, von dem die Ehefrau jedoch den Voraus- Hausrat und Familienauto z.B. erhält.