Auszahlung Geschwister vorweggenommenes Erbe

2 Antworten

Zinsen kommen teilweise vor, teilweise auch nicht. Der Zinsatz ist unter Verwandten meist niedrich bei 1-3 %. Am Ende könnt Ihr das regeln, wie ihr es für richtig haltet. Das Steuerproblem dürfte zunächst nicht vorrangig sein, zumal es da noch Freibeträge gibt.

Ihr müsst doch sowieso zum Notar, wenn das Haus den Eigentümer wechselt.

Dann macht doch gleich einen richtigen Erbvertrag und lasst Euch vom Notar beraten.

Deine Eltern sind noch die Besitzer des Hauses und können erstmal vorgeben, wie das ganze vonstatten gehen soll. Die anderen Vertragspartner können den Vertrag mit unterzeichnen oder nicht.

Warum soll deine Schwester denn Zinsen bekommen? Weil du jetzt schon mit im Haus wohnst und sie entschädigt werden soll?

Deine Eltern sind die Besitzer und können grundsätzlich erstmal machen, was sie wollen. Anspruch auf das Erbe entsteht erst im Todesfall.

Wahrscheinlich liegt euch daran, das ganze fair abzuwickeln, um keinen Streit auszulösen.

Wie das aussieht, hängt auch von Faktoren ab, die heute noch nicht absehbar sind.

Bekommen deine Eltern ein Wohnrecht? Inwieweit investierst du in das Haus? Was ist, wenn deine Eltern zum Pflegefall werden? Falls deine Eltern dann vom Staat unterstützt werden müssten, könnte die Schenkung auch angefochten werden. Verpflichtest du dich, für sie zu sorgen? Wie sieht die weitere Absicherung aus, Pflegeversicherung usw., falls der Gesundheitszustand deiner Eltern einen größeren Aufwand erfordert?

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind im gleichen Gesetz geregelt und sind sich in der Praxis relativ gleich. Es gibt hohe Freibeträge und erst was darüber liegt, unterliegt Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Dies beträfe nicht nur deine Schwester, sondern auch dich. Das ist aber eher unwahrscheinlich.

Melly7 
Fragesteller
 21.10.2013, 08:30

Vielen Dank, also mit Eltern sind wir uns schon einig. Auch die Auszahlungshöhe steht fest. Es geht nur darum, wenn meine Schwester den Betrag auf einmal bekommen würde, könnte ´sie das Geld ja anlegen, also ist es für die schlechter es in Raten zu bekommen. Ich aber brauche keine Zinsen an die Bank zu zahlen sondern gebe de Betrag meiner Schwester. Also haben wir gedacht, dann müßte sie ja Zinsen von mir bekommen, weil die ja ca. über 20 Jahre bezahlt wird und den Betrag nicht anlegen kann und es ja einen Kaufkraftverlust gibt. Und irgdenwo habe ich gelesen, dass das einen zinslosen Darlehen gleich kommt, bei dem dann den Finanzamt etwas zahlen muss....

Koeln3456  21.10.2013, 11:17
@Melly7

Wenn jemand von seinem Arbeitgeber ein zinsloses Darlehen bekommt, dann gilt der eingesparte Betrag quasi als "Einkommen". Zinsen auf ein Sparkonto müssen auch versteuert werden, es gibt aber Freibeträge.

Du wirst heute Eigentümerin des Hauses. Deiner Schwester steht ein Betrag in bar zu, den du zahlst. Deine Schwester gibt dir Kredit und du zahlst dafür Zinsen. Das müsste sie dann grundsätzlich verzinsen. Der Sparerpauschbetrag (Freibetrag) von ca. 800 € muss nicht versteuert werden. Die Höhe des Freibetrages hängt dann auch von den gesamten Umständen ab, verheiratet, Kinder, Gesamteinkommen usw.

Ihr müsstet das aber nicht "Zinsen" nennen. Ihr könnt den Auszahlungsbetrag erhöhen.