Hallo , ich bin total entsetzt nachdem ich diesen Brief vor ein paar Tagen bekommen habe .?
Ich habe ein Grundstück von 630m2 auf dem ein Haus steht mir Ca 230 m2.
das Haus ist teilweise bewohnt also
1 Wohnung bewohne ich (75m2)
2 Wohnung ist vermietet (50m2/ 380KM)
3 Wohnung ist vermietet (20m2/ 280KM)
4 Wohnung ist leer stand zur Zeit da Renovierungs bedürftig .
Ich muss alle meine Kredite noch mehr als 20 Jahre zahlen und frage mich echt ob das gerechtfertigt ist das die eine so hohe Steuer verlangen ....
Und falls ja : kann ich das rückwirkend auf die Mieter umlegen ?
Über qualifizierte antworten würde ich mich freuen ,
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Das Schreiben ist von der Stadt? Ich werde da nicht so schlau drauf ob das an der erhöhung des Hebesatzes der Stadt erfolgt oder ob die Aufgrund eines Schreibens vom Finanzamt handeln. Das glaub ich nämlich eher da ja da auch steht auf Grund bescheid Finanzamt vom 09.12.
Seit wann besitzt du das haus?
Die haben das schreiben angeblich aufgrund von den Angaben des Finanzamtes gemacht.
Das Finanzamt wiederum Hatt vor kurzem den "wert" des Hauses mit Hilfe von Angaben meines Steuerberaters ermittelt .
Habt Ihr bauliche Veränderungen am Haus, bzw. Umnutzungen vorgenommen?
Oder hast Du das Haus neu gekauft?
Eine Wert-, bzw. Artfortschreibung wird meines Wissens nicht grundlos vorgenommen.
Die Grundsteuer kannst Du - sofern vertraglich mit den Mietern vereinbart - entsprechend umlegen. Das funktioniert im übrigen auch rückwirkend (Vgl. § 556 (3) BGB), da Du die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hast.
Die Gemeinde setzt die Grundsteuer "B" fest. Sie wiederum können die Grundsteuer auf die Mietparteien des hauses und sich selber über die abrechung für das Jahr 2015 (2014 ist gelaufen!) und die Folgjahre umlegen. So groß dürfte Ihr Problem folglich nicht sein!?!
Sie können das für das jeweils zurückliegende Jahr abrechnen, was Ihnen an Grundsteuer "B" für das entsprechende Jahr mitgeteilt wurde.
Ihre Gedanken sind nicht nachvollziehbar!
Auch für 2014?
Das wusste ich nicht . Wer übernimmt die Kosten für die nebenkostenabrechnungskorrektur ?
Danke für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Sie schreiben doch, dass Sie das selber machen - welche Kosten folglich?
Der Grundsteuererhöhung liegt die Art- und Wertfortschreibung des Einheitswerts zugründe. Ihr müsst einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt bekommen haben. Dringend ansehen und ggf. Einspruch einlegen.
wieso haben sie denn in den vorjahren nicht gezahlt ?
das die grundsteuer in der kommune erhöht wurde sollte sie auch wissen .
das das ein teil der nebenkostenn ist , hätte der steuerberater schon längst erklären sollen.
das gilt nur für den grund , nicht fürs haus etc.
da wird sich der fachmann noch melden.
Ich habe immer bezahlt , allerdings 144€ und nicht 607€
Naja doch weil ich zB für das Jahr 2014 nur 144€ auf die Mieter umgelegt habe und auf dem Rest der Kosten selber sitzen bleibe da ich ja damals noch nix wusste davon das das später rückwirkend erhöht wird