Was heißt Progressionsvorbehalt bei der Steuerfestsetzung?

4 Antworten

Hast Du Deine Steuererklärung auf Papier ausgefüllt und an das Finanzamt per Post geschickt?

Dann hast Du natürlich auch keine Kontrolle über die Höhe der Steuerfestsetzung.

Progressionsvorbehalt: Ich denke mal, Du hast Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen.

Diese Einnahmen sind zwar steuerfrei; sie werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.

Und im Steuerbescheid findest Du die Rechtsbehelfsbelehrung.

Dort steht, bis wann Du Einspruch einlegen kannst.

Ob der Einspruch aber erfolgreich ist, steht auf einem anderen Blatt...

edehtml 
Fragesteller
 14.10.2017, 14:08

Hallo Helmut, vielen Dank für die Antwort. Ich hab Elster benutzt. Wie bekommt man Kontrolle über die Festsetzung? Was schreibe ich am besten in den Einspruch?

wurzlsepp668  14.10.2017, 14:36
@edehtml

weshalb willst du Einspruch einlegen?

immer wieder geil, wenn Fragen des Antwortstellers nicht beantwortet werden ....

Krankengeld / Arbeitslosengeld unterliegen nunmal dem Progressionsvorbehalt.

da hat ein Einspruch (außer das beim Finanzamt Resourcen blockiert werden) NULL Sinn

Helmuthk  14.10.2017, 17:06
@wurzlsepp668

Wenn Du ELSTER benutzt hast, dann kannst Du doch die Berechnung im Programm mit der Berechnung im Steuerbescheid vergleichen.

Und was ist mit Lohnersatzleistungen wie Krankengeld usw.?

Hast Du die Zahlen hierzu angegeben?

Das Finanzamt erhält nämlich Mitteilungen über diese Leistungen, und über die ID-Nummer können diese Zahlen direkt zugeordnet werden.

Du hast eine Entgeltersatzleistung erhalten (ALG I, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld), die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Dieser schiebt deinen Steuersatz nach oben (§§ 46 Abs. 2, 32b EStG).

Natürlich kannst du Einspruch einlegen binnen 1 Monats. Dieser wird aber erfolglos bleiben, wenn du genannte Leistungen bezogen hast.

Schau doch bitte erst mal in die Steuertabelle des Grundtarifs:

http://www.einkommenssteuertabelle.de/#Einkommensteuer-Grundtabelle

Dann wirst du selber sehen, dass es keinen Grund für einen Widerspruch gibt. Die subjektiv empfundene Höhe der Steuerlast ist kein Grund.

edehtml 
Fragesteller
 14.10.2017, 20:01

Vielen Dank für den Link