Was darf mir das Finanzamt an Säumnis- oder Verspätungszuschlag berechnen, wenn nach einer Schätzung eine Erklärung mit Gutschrift eingereicht wird?

2 Antworten

Waren bei der Festsetzung beider Jahre die Versp. Zuschläge nicht bereits zu hoch (max. 10% der festgesetzten Zahlung)?

Die Obergrenze liegt bei 10% der festgesetzten Steuer, und nicht bei 10% der Nachzahlung.

Was wird bei der Nachzahlung nun tatsächlich abgezogen bzw. sind die Säumniszuschläge weiterhin rechtens?

Säumniszuschläge entstehen bei verspäteter Zahlung kraft Gesetz.

dann schätzt das FA ganz einfach; und zwar im oberen Segment, dafür fallen die Zuschläge an

eine Erstattung findet nicht mehr statt - hat mir der Gockel verraten

Woher ich das weiß:Recherche