Finanzamt Festsetzungsbescheid, muss ich zahlen?
Hallo
Ich bekam einen Festsetzungsbescheid vom Finanzamt über eine Nachzahlung zur Einkommenssteuer für das Jahr 2016. Ich bin Student, habe keinen Nebenverdienst und erhielt lediglich monatlich eine Halbwaisenrente.
Nun bekam ich den besagten Steuerbescheid laut dem ich 176,77 € nachbezahlen soll( inkl. Verspätungszuschlag(?) und Kirchensteuer)
Berechnungsgrundlage ist der angegebene Jahresbetrag von 2.467 € (Dieser soll sich aus der monatlichen Rente ergeben, was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, da ich zwar auf einen ähnlich niedrigen Betrag komme, allerdings auf einen ganz anderen)
Da ich bisher nochnie etwas nachbezahlen musste, und die Halbwaisenrente auch schon in den Jahren vorher erhielt, stellt sich mir nun die Frage, ob ich diese Nachzahlung leisten muss? Meines Wissens gibt es doch auch einen Grundfreibetrag bis zu 9.000€/Jahr , der mit der angegebenen Summe von 2.467€ noch nicht erreicht wird. Oder verwechsle ich da was?
Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar😊
5 Antworten
Tja, hättest du mal eine Steuererklärung gemacht. Wenn du deiner Pflicht trotz Aufforderung nicht nachkommst. Schätzt das Finanzamt dein Einkommen.
Auf dem Bescheid steht eine Rechtsmittelbelehrung. Da kannst du nachlesen, welche Möglichkeiten dir bleiben. Aber erstmal musst du zahlen.
Hallo :)
Rente muss versteuert werden. Auch Altersrentner müssen Steuererklärungen abgeben. Es war lange Brutto für Netto aber es wird jetzt alles stufenweise angepasst und versteuert. Ich denke das es auch für deine halbweisenrente gilt.
Gerne 😊 Ruf doch am Montag einfach bei deinem Finanzamt an und frage nach auf welcher Grundlage die von dir eine Nachzahlung fordern. Die Sachbearbeiterin wird dir sicherlich weiterhelfen können.
Ich versteh ehrlich gesagt Dein Posting nicht! Hast Du einen Verspätungszuschlag mit Fragezeichen bekommen?
In den Bescheiden stehen immer konkrete Begriffe, und zwar ohne Fragezeichen. Handelt es sich beim 'Jahresbetrag' um die Renteneinkünfte?
Bei Einkünften unter dem Grundfreibetrag kann Steuer anfallen, wenn es noch Einkünfte gibt, die steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Für 2016 betrug der Grundfreibetrag 8.652 €. Wenn das zu versteuernde Einkommen unter diesem Betrag lag, dann entsteht keine Einkommensteuer.
Danke für die superschnelle Antwort😊
Also läge ich ja unter dem Grundfreibetrag. Warum ich dann trotzdem zur Nachzahlung aufgefordert werde kommt mir immernoch seltsam vor...
Ohne den Bescheid zu kennen, kann ich nicht mehr sagen. Mein Tipp: Ruf beim Finanzamt an.
Wenn du keine Erklärung machst, weiß das Finanzamt nicht, wie hoch deine Einkünfte sind.
Stimmt nur teilweise. Die Renteversicherungsträger informieren die Finanzämter.
Du solltest den Steuerbescheid (alle Seiten) anonymisiert hochladen, damit man sich das anschauen kann...
Ja zur Altersrentenversteuerung habe ich gerade einen Beitrag gefunden. Dennoch würde ich ja immernoch unter dem Grundfreibetrag 2016 liegen. Aber das hilft mir schonmal weiter. Danke