Was darf in unserem Haushalt gepfändet werden und wie läuft es bei einer Privatinsolvenz?
Ich war Geschäftsführerin einer Firma die Insolvent gegangen ist. Nun bin ich natürlich für die AN-Anteile der Krankenkassen haftbar. Allerdings werde ich die Gesamtsumme der Schulden nicht bezahlen können.
Die abschließende Gerichtsverhandlung findet noch statt, deswegen kann ich die genaue Summe noch nicht sagen, es wird sich aber ca im 5stelligen unteren Bereich belaufen. Leider schicken aber einige KK schon jetzt den Gerichtsvollzieher zu mir nach Hause.
Wir sind 2 Erwachsene und 2 kleine Kinder, mein Mann ist voll berufstätig mit ca. 2.300 Euro netto im Monat. Ich bin hauptsächlich Hausfrau und verdiene mir über Provision mit dem Verkauf des Thermomix etwas dazu (200-500 Euro/Monat).
Jetzt meine Frage, der letzte Gerichtsvollzieher meinte, er könne keine Sachen mitnehmen bei dem die Rechnungen auf meinen Mann laufen. Stimmt das? Und: Ich selber habe ein Pfändungsfreies Konto, aber können die das Konto meines Mannes pfänden?
Ich würde gerne was zurückzahlen, aber könnte wirklich nur geringe Summen zurückzahlen, was ja bei den Beträgen wirklich nur Tropfen auf den heissen Stein ist. Und wie sage ich welche Krankenkasse was bekommt? Von daher überlege ich, ob ich Privatinsolvenz anmelde, da ich durch den Stress in Depressionen rutsche und es letzte Zeit immer schlimmer wird. Ich weiss aber auch nicht inwieweit sich eine Privatinsolvenz auf meinen Mann auswirkt und ob das überhaupt was bringt, Pfändungsmäßig???
5 Antworten
Das Konto deines Mannes kann nicht gepfändet werden. Hier musst du aber aufpassen, wenn es sich um ein sogenanntes Oder-Konto handeln würde, ihr beide also je einzeln verfügungsberechtigt wärt. Dann könnte auch dieses Konto gepfändet werden und unterläge dem Insolvenzbeschlag. Das, was der Gerichtsvollzieher gesagt hat, ist nicht korrekt. Es gilt für Gläubiger bei Ehegatten sogar eine Gewahrsamsvermutung zu Gunsten des Gläubigers. Das Gegenteil müsste dein Mann dann auf dem Klageweg geltend machen. Da der für euch zuständige Gerichtsvollzieher das aber offensichtlich nicht weiss (?), besteht hier zumindest keine Gefahr. Eine Insolvenz kann bei bei Schulden im fünftstelligen Bereich schon angebracht sein, vor allem im Hinblick auf dein Einkommen. Was du aber nicht tun solltest, ist, einzelne Gläubiger versuchen mit Teilzahlungen zu befriedigen. Das kann schnell nach hinten losgehen. Auf deinen Mann würde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dein Vermögen keine finanziellen Auswirkungen haben.
Hinsichtlich Deiner Ambitionen einer Insolvenz beachte bitte, dass, wenn die Verbindlichkeiten aus einer selbstständigen Tätigkeit herrühren, eine sogenannte "Privatinsolvenz" (höchstwahrscheinlich) nicht die richtige Verfahrensart ist, sondern die sogenannte "Firmeninsolvenz".
Außerdem beachte, dass für Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß abgeführte Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" angemeldet werden können. Diese sind von einer Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Daher solltest Du Dich vorher ordentlich beraten lassen, ob ein Insolvenzverfahren überhaupt sinnvoll ist
Wenn was die Schulden betrifft ,das alles auf dich läuft ,hat dein Mann keine Befürchtungen ,sein Konto wird niemand pfänden.Bei dir gibt es auch nichts zu holen,und das du ein P- Konto hast ,wird auch da bei deinen jetzigen Einkommen nichts weggehen.Du kannst in Inso gehen,was vielleicht in deinen Fall sogar gut wäre.Dei Mann wird dadurch ja nicht mit rein gezogen.Musst du also wissen was du tust.
Ergänzend füge ich noch hinzu: Dein Einkommen liegt weit unter der Pfändungsgrenze. Daher würde sich finanziell im Grunde nichts ändern. Dein Mann bleibt - wie schon gesagt - außen vor.
der gerichtsvollziher hatte da recht. er kann nur deine sachen pfänden. dein mann hat damit nichts zu tun.
er kann nur ihr eigentum pfänden. ist das nicht klar kann sie das nachweisen. liegt in der wohnung eine teure herrenuhr oder teurten herrenanzüge darf er diese nicht pfänden da offensichtlich ist das sie dem mann gehören
im "gewahrsam" der schuldnerin kann sich auch ein auto befinden das nicht abbezahlt ist. damit ist es nicht pfändbar
er könne keine Sachen mitnehmen bei dem die Rechnungen auf meinen Mann laufen.
Er muß auch gar nicht groß prüfen, nur lesen.
Wenn denn eine Rechnung ein Beweis für die Eigentumsverhältnisse wäre. Dem ist aber nicht so, wie dir jeder Jura-Erstsemestler sagen könnte.
Der Gerichtsvollzieher kann pfänden, was sich im Gewahrsam der Schuldnerin befindet. Er prüft keine Eigentumsverhältnissw und kann er auch gar nicht.