Was darf der Arzt meinen Eltern erzählen?

6 Antworten

Hi :-)

Bei Minderjährigen gibt es zwar eine Sonderregelung, aber generell gilt auch hier die ärztliche Schweigepflicht. Der Arzt bzw. die Ärztin darf deinen Eltern eigentlich nur dann etwas erzählen, wenn es tatsächlich um eine bedrohliche Krankheit gehen sollte und deine Gesundheit gefährdet wäre.

Aber deine Internatsleiterin geht das schon einmal überhaupt nichts an. Ihr gegenüber bist du auch nicht verpflichtet, irgendeine Auskunft über das Untersuchungsergebnis zu geben. Und sie darf dieses natürlich auch nicht beim Arzt direkt einholen - Stichwort Datenschutz.

Woher weiß deine Internatsleiterin denn überhaupt, dass du Beschwerden hast? Hast du mit ihr einmal darüber gesprochen, oder hat man es dir angesehen, dass du Schmerzen hast?

LG

Darfnetleersein 
Fragesteller
 26.02.2017, 21:20

Ich konnte nicht in die Schule gehen deswegen, und musste mich entschuldigen. :) Aber da musste ich ihr sagen was ich habe, sonst hätte sie mich in die Schule geschickt.

Sunglassgirl  26.02.2017, 21:25
@Darfnetleersein

Aber dass sie dann gleich wissen möchte, was beim Arzt als Ergebnis rauskommt? Regelschmerzen kommen, besonders bei jungen Frauen, ja häufig vor. Ich würde sagen, dass das jetzt nichts besonderes ist, was deine Internatsleiterin angehen würde. Notfalls lass dir einfach nach dem Arztbesuch eine kleine Notlüge einfallen, damit du deine Ruhe vor ihr hast. Du bist ihr gegenüber definitiv nicht verpflichtet, irgendeine Auskunft zu geben.

Der arzt darf eigentlich nichts weiter erzählen, wenn du es nicht möchtest. Unter 18 ist das aber glaube ich noch normal, da sind ja deine eltern sorgeberechtigt. Aber eigentlich darf er nichts erzählen

also ich glaub es ist nicht ganz in jedem land gleich, aber solang du nicht volljährig bist, wird die schweigepflicht nicht komplett "rechtskräftig"

Wenn du nicht gefährdet bist darf er das eigentlich nicht. 

Gemäß § 54 ÄrzteG darf kein Arzt irgendeine Information über dich preisgeben, weder an deinen Eltern noch an deine Leiterin oder an sonst jemanden, sofern es dein Wunsch ist das deine Eltern erfahren was lost ist macht er das. Wenn du das nicht willst darf er das nicht. Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht sind in § 54 Abs. 2 und 3 geregelt. Die sagen wenn du eine Krankheit hast die sozusagen Hochgradig ansteckend ist, bzw das die Bevölkerung Lebensbedrohlich gefährdet. Oder halt wenn deine Krankenkasse was nicht zahlen will, weil sie dem Arzt nicht vertraut - ist beim Frauenarztbesuch eher unwahrscheinlich. Schönen Gruß an deinen Leiterin die sollte mal die geltenden Gesetze in Ihrem Land besser kennen lernen, und nicht solch einen Unsinn verzapfen. Gruß