Was bedeutet eine Blockfrist bei Krankengeldbezug genau?

3 Antworten

Hallo,

das Thema Blockfristen ist wirklich sehr kompliziert. Um das zu verstehen braucht man eine dreijährige Ausbildung =)

Ich versuche es mal in einfachen Worten zu erklären:

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld für max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen der gleichen Diagnose. Die Blockfrist ist eine Drei-Jahres-Frist. Sie beginnt an dem Tag, an dem die Diagnose zum ersten Mal auftrat. Von diesem Tag an läuft eine starre Drei-Jahres-Frist. Wenn sie endet, beginnt am Folgetag automatisch eine neue starre Drei-Jahres-Frist.

Wenn du also am 14.11.2011 das erste Mal wegen dieser Diagnose krankgeschrieben warst, dann verläuft die erste Blockfrist vom 14.11.2011 bis zum 13.11.2014. Die zweite Blockfrist beginnt dann am 14.11.2014 und endet am 13.11.2017.

Du hast bereits 39 Wochen Krankengeld bekommen, d.h. es würden noch weitere 39 Wochen übrig bleiben. Wie du selber richtig festgestellt hast endet die Blockfrist aber schon vorher.

Du darfst dich freuen: Du hast ab dem 14.11.2014 wieder komplette 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. (Schau hier auf Seite 20: http://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1/file.res/gemeinsame_verlautbarung_48_SGB_V_20120905.pdf)

Es sei denn es sind zwischendurch mal noch andere Diagnosen hinzugetreten, dann wird es wieder komplizierter.

Du wirst von deiner Krankenkasse auf jeden Fall rechtzeitig über das Ende deines Anspruchs auf Krankengeld informiert werden. Du schreibst, du hast bereits gefragt und sie haben es noch nicht berechnet. Das ist normal. Warte einfach nochmal 1-2 Monate und frage dann nochmal nach wie es ausschaut.

Alles Gute.

Loona164 
Fragesteller
 30.08.2014, 15:38

Hallo REGi93, vielen Dank für deine Antwort. Mir ist nur nicht ganz klar was dann der Begriff Ausgesteuert bedeutet? Meine Krankenkasse hat mir als Feedback gesagt der Termin noch nicht berechnet ist, somit bin ich keinen Schritt weiter. Liegt vielleicht daran das ich seit einem Jahr bei einer anderen Kasse bin und die ersten 39 Wochen bei der Vorgängerkasse waren. Wenn du Recht hast, was ich ehrlich gesagt hoffe aber kaum glauben kann, dann würde ich ja wenn die Blockfrist im November erneut beginnt die Möglichkeit haben am Stück weitere max 180 Wochen KG beziehen zu können. 30 die schon laufen (Rest von der Blockfrist) und dann ab November erneut 78. Das wären ja dann über 2 Jahre! Ich war die Woche beim VdK und die Frau hat ganz klar gesagt nach 78 Wochen ist Schluss mit KG, die muss sich doch mit Blockfristen auch auskennen, oder hat sie die nicht beachtet bei Ihrer Aussage?! Bin voll verwirrt. Da die Abbildung bei deinem Link ja auch keine AU über das Blockfristende erklärt hab ich das leider nicht so recht verstanden was es für meinen Fall bedeutet. Eine andere Diagnose liegt nicht vor also habe ich nur eine Blockfrist zu beachten. Hast du mir vielleicht noch einen Link wo eine AU mit Überschreitung des Blockfristendetermins beschrieben ist? Viel lieben Dank für deine Hilfe und die Bemühungen. Lieben Gruß Loona164

REGi93  07.09.2014, 19:40
@Loona164

Hallo,

der Begriff 'ausgesteuer' bedeutet, dass du danach kein Krankengeld mehr bekommst. Es stimmt, deine KK hat es bestimmt noch nicht berechnet, weil sie gar nicht wissen, dass du schon mal 39 Wochen Krankengeld bekommen hast.

Bei uns läuft es so ab, dass wir den Leistungsablauf immer nach 6-monatiger Dauer der Arbeitsunfähigkeit berechnen. Deine KK wird dann die Vorerkrankungen deiner alten KK anfordern.

Ich suche dir in den nächsten Tagen die Gesetzesgrundlage raus, ich muss in meinen Unterlagen suchen. Ich weiß, dass wir in der Ausbildung mal so ein Beispiel hatten, ich kanns aber jetzt auf die Schnelle leider nicht finden. Ich suche es und überprüfe das nochmal und dann melde ich mich nochmal bei dir. Versprochen.

REGi93  14.10.2014, 17:31
@REGi93

Es tut mir wirklich total Leid, dass ich mich so lange nicht mehr gemeldet habe!! Aber ich hatte ziemlich viel um die Ohren und dann ging auch noch mein Internet für mehrere Wochen nicht, sodass ich leider nicht mehr antworten konnte.

Also ich hab nochmal über den Fall nachgedacht:

Ich bin mir nach wie vor sicher, dass bei Beginn der 2. Blockfrist ein neuer Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld besteht. Im Gesetz steht das nicht ganz eindeutig, aber wenn man um die Ecke denkt, dann erscheint es logisch.

Man hat Anspruch auf Krankengeld für 78 innerhalb von 3 Jahren. Bei Ablauf der 1. Blockfrist sind aber noch keine 78 Wochen in Anspruch genommen worden! Es beginnt eine neue Blockfrist und bei Beginn einer neuen Blockfrist besteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld.

Wenn die 78 Wochen allerdings schon vor Ablauf einer Blockfrist in Anspruch genommen wurden und dann erneut Arbeitsunfähigkeit eintritt, dann hat man nur wieder Anspruch auf Krankengeld, wenn in der Zwischenzeit 6 Monate lang nicht wegen dieser Diagnose krankgeschrieben war.

Das ist aber in diesem Fall nicht so. Hier besteht durchgehend Arbeitsunfähigkeit. Und mit Ende der 1. Blockfrist wurden keine 78 Wochen Krankengeld gezahlt.

Ich weiß aus der Praxis, dass die Krankenkasse sich das "schönrechnen", um Geld zu sparen.

Die Frau vom VdK hat schon Recht, wenn sie sagt, dass NACH 78 Wochen Schluss sind. In diesem Fall sind es aber noch keine 78 Wochen gewesen.

Es dürfte interessant werden, wie die Krankenkasse das regeln wird.

Ich hoffe das ist jetzt einigermaßen logisch erklärt. Alles Gute.

Hier ist alles erläutert - miit Beispielen:

http://www.kv-media.de/kg_dauer.php

vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1/file.res/gemeinsame_verlautbarung_48_SGB_V_20120905.pdf

Man sollte sich das voraussichtliche Ende des Krankengeldbezuges aber VORAB von der Krankenkasse genau nennen lassen, da die Berechnung nicht ganz so einfach ist.

Loona164 
Fragesteller
 28.08.2014, 14:20

Vielen Dank für die Antworten, leider hab ich bei der KK die Auskunft erhalten dass der Termin noch nicht berechnet ist?! Somit bin ich leider keinen Schritt weiter. Also wenn jemand dazu noch einen Input hat wäre ich echt dankbar. Liebe Grüße Loona164

Am besten du fragst bei der Krankenkassa nach, was das für dich heißt.