Warum kommen einem die Strafen in Deutschland so lasch vor?

8 Antworten

Welchen Zweck hat eine "Strafe"? Wenn man in Länder blickt, in denen die absolute Straftheorie ("punitur quia peccatum est", übersetzt: "Gestraft wird, weil etwas verbotenes getan wurde", der einzige Zweck der Strafe ist die Sühne der Tat) noch weitestgehend Anwendung findet, so muß man feststellen, daß insbesondere die Rate schwerer Verbrechen dort sogar höher ist, siehe die USA. Damit aber hat eine hohe Strafe auch keinen nachweislichen Abschreckungseffekt, was dann im Rahmen der relativen Straftheorie, also des präventiven Gedankens, wenig Sinn in hohen Strafen erkennen läßt, sei es als Spezialprävention, also die Vermeidung eines Rückfalls aufgrund der Strafe, oder die Generalprävention, also die Abschreckung.

Deshalb ist man in Deutschland dazu übergegangen, eine sogenannte "Vereinigungstheorie" zu fahren, bei der insbesondere der Resozialisierungs- und Schutzgedanke im Vordergrund steht. Damit aber wären hohe Strafen nur dann angebracht, wenn man dies benötigt, um die Allgemeinheit zu schützen.

Man mag also die Strafen (was wohl insbesondere die verhängten Strafen meinen dürfte) für zu gering halten, aber man zeige mir ein System, in dem hohe Strafen wirklich mindestens vergleichbar gut funktionieren.

Weil die Strafen zu lasch sind! Wenn man einfach mal die Strafen extrem erhöhen würde, dann würden die Kriminalstatistiken massiv zurückgehen. Denn Verbrechen darf sich nicht lohnen. Und stören sollte es ja eigentlich auch keinen, schließlich wünschen sich ja alle ein sichereres Deutschland.

... na ja, was soll der Richter machen, wenn es keine Ausweispapiere gibt oder man als Kind es immer schwer hatte oder Papi ab und an einen Rum getrunken hat.

Woher ich das weiß:Recherche

weil Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg ein Schuldkomplex hat und versucht das durch milde Strafen wieder gut zu machen (auf die Art, schaut her, wir sind nicht die Bösen).
Nur so ne Theorie aber ich glaube ein Teil Wahrheit steckt schon darin.

Weil unsere Richter Weicheier sind und nie den Strafrahmen ausschöpfen.