Ist das Jugendstrafrecht in Deutschland zu lasch?
Guten Abend!
Wie schon in der Frage steht würde mich Eure Meinungen zum Jugendstrafrecht interessieren, v.a. im Hinblick auf die Anwendung bei Volljährigen.
Dass bei Jugendlichen der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht und deswegen die Strafen milder ausfallen ist finde ich vollkommen richtig, verstehe aber nicht wieso dieser Welpenschutz noch bis 21 gelten kann und mit durchschnittlich 60%* sogar die Norm ist.
Wer mit 18 reif genug ist zu wählen, sollte doch auch reif genug sein, sich dem Gesetz in vollem Unfang zu stellen?
7 Antworten
Dazu sind die maßgebenden Gesetze das Strafgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz. Während das Strafgesetzbuch reines Erwachsenenstrafrecht ist und nur die Bestrafung des Täters hauptsächlich regelt, hat das Jugendgerichtsgesetz dennoch noch leichtere Strafen für die jugendlichen Straftäter zu bieten.
Nur bei schweren Straftaten wendet das zuständige Jugendschöffengericht beim Amtsgericht oder die große Jugendkammer beim Landgericht die Jugendstrafe an. Eigentlich steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, wozu das Jugendgerichtsgesetz auch einige Methoden zur Erziehung des Jugendlichen bietet.
Neben Auflagen und Weisungen kann der Jugendrichter oder das Jugendschöffengericht auch noch von Zuchtmitteln Gebrauch machen.
Definitiv. Strafbarkeit sollte früher anfangen. Sowohl bei Jugendlichen als auch bei erwachsenen wird Strafe immer am Minimum orientiert. Das schwächt den rechtsstaat enorm. Aber Hauptsache man muss für jede kleinste Ordnungswidrigkeit zahlen. Vergewaltiger laufen weiter frei rum. 21:20
Da hast du vollkommen recht!
vollkommen richti erkannt.
Das Jugendstrafrecht ist schon eine gute Sache - nicht alle sind zur gleichen Zeit "reif" und erwachsen.
Ein Problem ist eher, daß es Richter gibt, die sich zu segr als Sozialarbeiter verstehen und sich dadurch über den Tisch ziehen lassen.
Gesetze sind immer nur so gut wie ihre Anwendung ...
Na ja, im deutschen Recht ist da manches etwas wirr - ein 14jähriger darf nur sehr begrenzt durch Arbeit Geld verdienen,keinen Handyvertrag abschließen, sich aber sexuell austoben. Eine 16jährige darf weder Zigaretten noch harten Alkohol kaufen, aber mit Genehmigung heiraten usw.
Unsere Gesetze sind halt nicht aus einem Guß
Es ist nicht zu lasch, es muss nur entsprechend ( streng ) von der Justiz angewandt werden.
Das Jugendstrafrecht gilt nur bis zum 20. Lebensjahr. Ab 21 Jahren gilt das Erwachsenenstrafrecht.
War der Täter zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 20 Jahre alt, kann entweder Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.
Konnte über die App leider keine Graphik einfügen aber aus der geht hervor, dass je schwerer die Straftat ist desto eher wird Jugendstrafrecht angewandt. Bei Sexualdelikten z.B über 80 , bei Verkehrsdelikten nur bei etwa 40 Prozent. Unter Jugendverfehlung verstehe ich eher das Zweite
Das Jugendstrafrecht ist im Verhältnis zu Erwachsenenstrafrecht nicht zu lasch. Man muß nämlich auch beachten, das das Zeitempfinden altersanbhänig ist. 2 Jahre Haft sind für eine 18 Jährigen etwas ganz Anderes als für einen 50 Jährigen.
Stimme dir zu, dass nicht jeder die gleiche Reife besitzt aber irgendwo muss man ja die "Grenze" zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ziehen und das sollte dann für alle Rechte und Pflichten gelten