Warum habe ich kaum Steuererstattung trotz hoher Fahrtkosten?

6 Antworten

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Weil deine Einkünfte aus deiner Selbstständigkeit a) auch noch versteuert werden und b) den Steuersatz erhöhen.

BornAlive 
Fragesteller
 15.04.2017, 16:10

Kann man in etwa sagen mit wieivle % die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in meinem Fall versteuert wurden?

grubenschmalz  15.04.2017, 16:22

Das zählt quasi als zusätzliches Bruttoeinkommen. Also dein Grenzsteuersatz und der Rest wurde auch noch erhöht

Erst einmal musst Du für die Berechnung die Werbungskosten um den Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1.000,00 € kürzen, denn der Betrag ist in die Lohnsteuer- Tabelle eingearbeitet und hat sich schon ausgewirkt.

Also verbleiben die überschießenden Werbungskosten von 2.167,00€.

Wenn Du hiervon den Gewinn von 1.431,00 € abziehst, wirken sich im Saldo noch 736,00 € steuermindernd aus.

Das passt etwa zu der Erstattung.

BornAlive 
Fragesteller
 15.04.2017, 14:53

Danke für deine Antwort.

Warum muss ich von den überschießenden Werbungskosten die Einkünfte aus selbständiger Arbeit voll abziehen? Das verstehe ich nicht.

Helmuthk  15.04.2017, 17:04
@BornAlive

Ganz einfach: Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb wurden keine Lohnsteuerbeträge abgezogen.

Hierfür ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung noch Einkommensteuer zu zahlen.

Die Werbungskosten mindern Dein zu versteuerndes Einkommen.

Das würde auch eine Minderung der Einkommensteuer ergeben.

Minderung der Steuer abzüglich Erhöhung der Steuer ergibt die Erstattung.

Hallo,

leg Einspruch ein. Das ganze passt nicht. Du hast an Lohnsteuer insg. 9954 € gezahlt ? 

Dann wären es theoretisch 9.703€ (ESt) - 8.954 (Dein gezahltes abzgl. WK-Pauschbetrag, da deine WK > 1.000€ sind) - 3.167 € (Deine tats. WK) = 2418 € Erstattung und nicht 264,81. 

MsNefertari  15.04.2017, 15:48

WK bekommt man NICHT 1:1 erstattet. Daher ist deine Rechnung, sorry, totaler Blödsinn.

FallGemuese  15.04.2017, 16:19
@FallGemuese

Oh, hoppala, du hast recht, die Rechnung ist tatsächlich kompletter Blödsinn. 

Entschuldige TE.

Ganz ehrlich? Da das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben bezüglich deiner Selbständigkeit doch sehr zu Lasten der Versteuerung deiner Festanstellung geht, wird es sowieso noch einen " bösen" Brief von Finanzamt geben. Außerdem wird es getrennt, welche Fahrkosten gehen zu Lasten der Selbständigkeit und welche zu Lasten der Festanstellung. So wie du dir das vorstellst, klappt es nie. Sonst würde ja jeder der eine hochversteuerte Festanstellung haben ein Gewerbe anmelden mit deutlicher Minustendenz. Hat mal ne Freundin versucht. Hatte 3 Reitpferde und zweimal die Woche Reitstunden gegeben. Den Ausgaben von 2000€ monatlich standen Einnahmen von 120€ gegenüber. Das hat sie denn versucht über die Einkommensteuer mit einzubringen! Ganz böse! Das Finanzamt ist nicht doof!

BornAlive 
Fragesteller
 15.04.2017, 15:06

Was meinst du genau mit "Verhältnis meiner Einnahmen und Ausgaben bezüglich Selbstständigkeit"? Ich habe einen Gewinn von 1.400€ aus meinem Gewerbebetrieb. Diesen habe ich in meiner Steuererklärung angegeben. Was hat das mit "böse" zu tun? Ist das nicht Sinn und Zweck eines Gewerbebetriebs?

So wie du dir das vorstellst, klappt es nie. Sonst würde ja jeder der eine hochversteuerte Festanstellung haben ein Gewerbe anmelden mit deutlicher Minustendenz

Sorry, ich bin wirklich kein Steuerexperte. Das ich den Gewinn von 1.400 versteuern muss ist mir klar. Habe ihn ja auch angegeben. Mit geht es primär um die Fahrkosten aus meiner Festanstellung.

Kannst du bitte nochmal genau erklären was das in Bezug auf meine Frage bedeutet? Ich bin doch nicht der einzige in diesem Land welcher mehreren Jobs nachgeht.

Von den 3.167 Euro wurden 1.000 schon automatisch bei der monatlichen Steuerberechnung berücksichtigt. Also bleibt ein Abzug von 2.167 Euro. Allerdings musst Du ja für den Gewerbebetrieb auch Steuern zahlen. Die kommen bei der Berechnung also wieder oben drauf, da die Steuern vom Gesamrbetrag berechnet werden. Somit hast Du letzten Endes nur 736€ Abzug. Da passen dann die 251€ schon wieder ungefähr.