Arbeitszimmer-Steuererklärung während Abendschule?

1 Antwort

ausführliche Antworten darf nur der Steuerberater geben.

Aber: Da es sich um eine "Fortbildung" handelt und nicht um eine Ausbildung, sind alle dadurch entstandenen Kosten Werbungskosten und keine Sonderausgaben. Auch die Fahrten zur Schule sind Werbungskosten, die nach den Reisekostengrundsätzen angesetzt werden können.