Warum darf ich einen Einbrecher nicht aus meinem Haus raus prügeln

11 Antworten

Hallo, sowohl Deine Frage ist VÖLLIGER QUATSCH als auch die 1. Antwort dazu von Epimamaidos VÖLLIG FALSCH und zudem noch GEFÄHRLICH, solch einen SCHWACHSINN zu VERBREITEN!!! Eine NOTWEHR-SITUATION ist immer nur ein persönlicher ANGRIFF auf das LEBEN und/oder die Körperliche Unversehrtheit des Opfers. Bloß weil einer etwas klauen will und das Teil schon in der Hand hält ist überhaupt keine Notwehr-Situation!!! Nur wenn der Einbrecher, weil er Dich bemerkt hat und Angst kriegt und Dich deshalb körperlich angreift, um Dich "ruhigzustellen" oder zu "Töten", darfst Du Dich wehren mit Waffen, wenn sie denn zur Verfügung stehen. Kein Richter wird Dir so einfach glauben, dass es Notwehr war, wenn Du eine Waffe einsetzt, denn dafür musst Du Dich ja extra vorbereiten, dass sie im konkreten Fall sofort einsatzfähig ist! Wenn Du Deinen Einbrecher aber "ohne Waffe" nur verprügelst, dass sieht nach Spontanität aus, nach echter Notwehrsituation. Nur: Woher nimmst Du Deine Gewissheit, dass Du ihn so verprügelst, dass der Einbrecher türmt und nicht eher umgekehrt Dich dann auch noch zusammenschlägt in seiner Notwehrsituation??? Auch ein Einbrecher befindet sich dann in einer Notwehrsituation!!! Deshalb ist es besser, ihn nicht zu verprügeln, ihm erst recht nicht mit Waffengewalt zu begegnen, weil alles nur eskaliert! VORBEUGEN ist das BESTE und wenn er doch kommt, sich UNSICHTBAR MACHEN + POLIZEI RUFEN!!! Und vorher: dem eigenen Hausrat angemessene Einbruchversicherung abschließen!!!

robertzips  24.07.2016, 23:01

Also die erste Antwort ist nicht ganz falsch und ihre Auffassung davon ist nicht gerade die richtige Lösung!!

In Österreich  darf man die Waffe im eigenen Haus Wohnung Garten wenn umzäunt  in der Arbeit wenn erlaubt oder bei bekannten wenn erlaubt am eigenen Grund voll geladen am Körper  tragen !

Das heißt wenn bei mir ein Einbrecher kommt werde ich ihn sehrwohl mit der vorgehaltener Waffe festhalten bis zum eintreffen der Polizei wenn er mich in dieser Zeit angreifen würde würde ich gesetzlich sehrwohl abdrücken dürfen weil ich in diesen Moment um mein leben und meine Gesundheit fürchten müsste und somit wäre es eine gerechtfertigt Handlung meinerseits auch wenn der Einbrecher keine Waffe hätte oder der gleichen somit stimmt Antwort 1 zum Teil sehr wohl und dann wäre zu unterscheiden ob Kopfschuss oder Fußstapfen Schulter oder Oberkörper Schuss  wenn er lebt ist es zu 100% ok falls er tödlich getroffen wird ist es zwar ein Problem aber gerechtfertigt und wird nach einen rüge nichts bei raus kommen da es eigentlich gesetzlich richtig ist

Nach deutschem Gesetz darf der Räuber oder Verbrecher alles und dich sogar tot schiessen. Wenn du dich aber mit einer Waffe wehrst, dann bekommst "Du eine saftige Strafe. Dein Schaden ist "Ja" nicht so wichtig. Das ist "Deutschland!" Mund halten, handeln wenn es sein muß! Die Überfälle häufen sich. Ich werde mir einen Elektroschocker ect. zu legen, falls man mich zum "Krüppel schlagen will. Und wer hilft dann?" Die Gestzeshüter bestimmt nicht!"

Die Frage ist zwar schon etwas älter, habe mich aber recht ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Man darf sich gegen einen Einbrecher in Notwehr wehren. Notwehr ist gerechtfertigt, solange der rechtswidrige Angriff (also der Einbruch) noch gegenwärtig ist. Flieht der Angreifer ohne Beute, ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig. Hat er noch Beute in der Hand, ist der Angriff noch gegenwärtig und Notwehr angemessen. Nun zu den erlaubten Mitteln: Es ist das mildeste Mittel dem Verteidiger zur Verfügung stehende Mittel gerechtfertigt, das den Angriff sofort und endgültig beendet. Allerdings muss der Verteidiger bei der Wahl keinerlei Kompromisse bezüglich seiner eigenen Sicherheit eingehen. Er muss also keine eigenen Verletzungen riskieren, nur um den Angreifer zu schonen. Speziell muss der Verteidiger auch nicht fliehen, selbst wenn er die Möglichkeit dazu hat ("Recht muss dem Unrecht nicht weichen"). Wenn man also eine Schusswaffe hat, darf man einen Einbrecher auch erschießen. Man muss es nicht auf eine Prügelei oder Messerstecherei ankommen lassen, wenn ein Schuss die Sache sofort und endgültig beendet. Theoretisch könnte man noch ins Bein statt in den Kopf schießen. Diese rationale Überlegung kann man aber wohl von einem Laien nicht erwarten. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen Angriff und Verteidigung findet bei der Notwehr übrigens kaum statt. Man darf sich also mit allem wehren, was man hat. Nur besonders unerträgliche Missverhältnisse zwischen Angriff und Notwehrhandlung sind unzulässig. In der Praxis genügt aber schon ein Schaden von ca. 300€ um die Tötung des Angreifers zu rechtfertigen. Wer einem anderen ein mittelwertiges Smartphone klaut, darf also in Notwehr erschossen werden.

Das liegt daran, dass die Verbrecher hier in diesem Land mehr Rechte haben, als der Geschädigte; speziell, wenn der Verbrecher nicht aus diesem Lande kommt .. schon schlimm, wie man hier in diesem Land abgezockt, verprügelt und betrogen werden darf. Aber die Politiker brauchen ja mit ihren Bodyguards keine Angst haben. Wunder mich immer wieder über diese milden Urteile mancher Richter. Was haben die denn bloß für einen gesunden Menschenverstand .. ?? Und dann die Gutachter mit ihren positiven Beurteilungen. Sind die auf der Seite der Verbrecher, damit die auf die Menschheit losgelassen, wieder straffällig werden und dem Gutachter so lebenslang ein Auskommen bescheren, da die dann ja wieder begutachtet werden müssen .. ?? Für sonne Typen, die kleine Kinder quälen, andere umbringen kann es nur heißen: Todesstrafe, denn dann kosten die uns wenigstens keine Steuergelder mehr .. und jetzt geht sicher wieder ein Aufstöhnen durchs Forum. Aber diese Aufstöhner sollten dann auch zur Kasse gebeten werden, damit diese "Schei..Typen" im Knast auch weiterhin ein gei_leres Leben haben, als draußen .. !!

  1. weil du keine Polizeigewalt hast

  2. wenn du nicht tätlich angegriffen wirst, dann gibt es auch kein Recht (unabhängig der Straftat) den anderen zu verüpügeln, denn das Maß des angriffes bestimmt das Maß der gegenwehr

  3. erleidet das vermeintliche Opfer Verletzungen kannst du zusätzlich zur Kasse gebeten werden und ein Verfahren wegen Körperverletzung abfassen

  4. ein freilaufender Hund darf auch keine Einbrecher beißen..sonst ist der Halter dran..

Tulpe05 
Fragesteller
 10.10.2008, 18:40

Ja ich weiss aber habe kein Verständniss dafür...Manchmal denke ich die Leute haben sich im besoffenen Zustand die Gesetzte ausgedacht