War das Urkundenfälschung?
Hallo zusammen,
habe für die Einbürgerung eine Kopie eines Zeugnisses beigefügt, was ursprünglich im A3 Format war. Habe da nur die Innenseiten kopiert auf einem Blatt (vorder&rückseite), auf der Außenseite stand nur die Überschrift und mein Name (steht auf den Innenseiten auch) und halt die Informationen zu den Arbeitsnoten.
War das jetzt eine Urkundenfälschung? Am Inhalt hat sich ja nichts geändert nur am Format und das diese m. E. unnötigen Seiten nicht dabei sind. Für den Antrag wäre das auch irrelevant, da ich auch das Abschlusszeugnis vom Gymnasium was im A4 war als Kopie beigefügt habe. Ging alles per Post raus.
Danke.
4 Antworten
Die Kopie des Zeugnisses ist an sich nicht die Urkunde selbst (Originalzeugnis). Zweitens ist bei einer Kopie in der Regel klar, dass es sich um eine Kopie handelt und nicht um ein Original. Es müsste ein bewusster Täuschungsversuch vorliegen, z.B. in dem Du auf den Kopien die Schulnoten veränderst.
Eine Urkundenfälschung begeht, wenn jemand eine unechte Urkunde herstellt. Unecht ist sie dann, wenn der Täter über die Identität des Ausstellers täuscht.
Ist die Urkunde, aber theorethisch nicht unvollständig, weil die äußeren Seiten fehlen? Die Schule und der "fälschungswürdige" Inhalt ist ja aber vorhanden.
Der Empfänger der gefälschten Urkunde glaubt, dass tatsächlich Deine Schule die Urkunde erstellt hat, obwohl Du als Mittelsmann z.B. einige Noten darin verändert hast. Eine Kopie einer Urkunde ist nicht die Urkunde selbst, sondern bezeugt höchstens, dass es eine solche Urkunde gibt. Es ist aber keine Fälschung, wenn offensichtlich ist, dass es sich nicht um die Originalurkunde handelt.
Ich bin der Meinung, eine Verfälschung einer offensichtlichen Kopie einer Urkunde stellt keine Urkundenfälschung dar, allenfalls einen Betrug oder arglistige Täuschung eines Amtes zur Erlangung einer Einbürgerung. Solange Du Dir nichts zu schulden kommen lässt (Fotokopie des Zeugnisses ist absolut in Ordnung), gibt es auch kein rechtliches Problem. Das Amt hat Dich sogar dazu aufgefordert.
Alles klar danke. Das es offensichtlich ist würde auch der Text unten im Zeugnis "Zeugnis im A3 Format" deutlich machen. LG
Wenn es das Amt stört, dass Du nicht alle Seiten kopiert hast, wird es diese nachträglich bei Dir einfordern. Glaube aber nicht, dass das passieren wird. Die haben doch gar keine Zeit, alles im Detail anzuschauen. Bis zu einem gewissen Grad vertraut das Amt darauf, dass Du richtige Angaben machst. Umso fataler dürften die Folgen sein, wenn Du das Amt tatsächlich mit falschen Informationen betrogen hast und das auffliegt Dann könnte Deine Einbürgerung rückgängig gemacht werden oder - bei ausländischer Nationalität - ein Landesverweis folgen.
Nicht übertreiben mit Angaben.. sonst denken die am Ende noch, dass da etwas faul sein könnte :)
Ich werde morgen einfach anrufen und fragen glaube nicht das die sich für ein Deckblatt und die Zensurstufen interessieren, weil das nichts am gedanklichen Inhalt ändern würde - insb. wenn eine weitere Urkunde, welche die gleiche Voraussetzung erfüllt beiliegt. Und diese Angabe steht auf der Kopie selbst "A3 Zeugnisformular - beidseitig bedruckt".
Urkundenfälschung... steht doch schon im Namen..
FÄLSCHUNG! also wenn du etwas veränderst. nur das Format anpassen ist keine Veränderung des Inhaltes.
Man weiß ja nie hier in Deutschland, wo alles schön nach der Ordnung geht.
Du hast ja nichts gefälscht, du kannst ja jederzeit das Original vorzeigen, wenn du dazu aufgefordert wirst.
Zwischen fälschen und anpassen gibt es unterschiede.
Eine Kopie kann also nie eine Urkunde, und somit auch keine Urkundenfälschung, sein? Mir wurde ausdrücklich auch gesagt nur Kopien zu senden.