Wann sollte ich Anwalt einschalten
ein Freund ist zur polizei eingeladen worden wegen mir. Im Brif von dem steht: Zeuge in der Ermittlungssache Verdacht des Handels mit c... durch ..... . durch mich angeblich. ich habe mit der sache aber nix zu tun da ich fast jeden tag am arbeiten bin und keine zeit für so was habe. jetzt ist meine frage soll ich zum Anwalt gehen oder erst warten bis ich eingeladen werde zur Polizei und dann zum anwalt gehen. Oder soll ich erst gar nicht einen Anwalt aufsuchen. was könnt ihr mir da raten
11 Antworten
Warten denn einen Anwalt brauchst du erst wenn du Beschuldigter bist nicht als Zeuge.
ich wurde nicht als zeuge eingeladen sondern ein guter freund
Ich würde auf jeden fall zum anwalt gehen und den fragen was du jetzt machen sollst
Wenn man zuviel Geld hat, ist das ein guter Rat.
also ich habe noch keinen brief dazu bekommen habe es selber nur von ne freund gehört das sie ermitteln gegen mich
Wenn du Zeuge bist musst du einfach nur hingehen.
Wenn du unentschuldigt fehlst schicken die dir einen Juwelier der dir so silberne Armbünder verpasst.
Wenn du unentschuldigt fehlst schicken die dir einen Juwelier der dir so silberne Armbünder verpasst.
Nö. Zu einer polizeilichen Vorladung muss niemand erscheinen!