Wann ist man Eigentümer an einer falsch gelieferten Ware?

3 Antworten

Bezahle die Ware nicht, 

Und schicke diese nicht zurück, der Lieferant wird ganz alleine auf dich zu kommen :)

Gar nicht,  solange sie Ware nicht bezahlt ist, bist du immer noch nur Besitzer.  Ich glaub nach drei Jahren verjährt sich das, uns dann können sie dich dafür nicht mehr belangen, dafür zu bezahlen. Aber warum willst du Eigentümer werden?  Du willst es doch eh zurückschicken.  Tritt den mal ein wenig auf die Füße,  dass sie dir erst mal die richtige Ware schicken und im Austausch die Falsche ware. Bzw. Umgekehrt.  Ich würde damit drohen, dass du erst bezahlst,wenn die ihre Seite vom Vertrag ordentlich erfüllt haben...

CAlbrecht  14.12.2015, 00:30

Falsch! Verpflichtungs und Verfügungsgeschäft trennen! Der Kaufvertrag ist vollkommen unabhängig von der Eigentumsübertragung. Nur weil das nicht der Gegenstand des Vertrags ist, wird er bei Übereignung trotzdem Eigentümer.

Eine Ausnahme dazu gilt nur, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, was bei Händlern oft in den AGB steht und auf der Rechnung.

Wenn du bezahlt hast, das steht auch in den AGB`s vom Verkäufer.

mikail26 
Fragesteller
 13.12.2015, 11:40

Es gibt ein gesetzt wo es drin steht, das wenn ein paket bei mir steht nach ner bestimmten zeit mein eigentum ist. Da bin ich mir sicher, nur ich weiss leider nicht mehr ab wann genau..

Deichnixe  13.12.2015, 11:49
@mikail26

Das ist der Fall, wenn du etwas zugeschickt bekommst und hast bei der Fa,. überhaupt nichts bestellt, wie zB. 10 Weihnachstpostkarten oder ähnliches, die musst du weder zurückschicken, noch bezahlen, oder aufbewahren.

Bei einer falsch gelaufenen Bestellung, macht man Widerruf, oder tauscht den Artikel um. Kosten trägt der Verk.

Droitteur  13.12.2015, 12:08
@mikail26

Es ist sofort dein Eigentum, wenn ihr keinen Eigentumsvorbehalt vereinbart habt.

Habt ihr einen solchen vereinbart, wirst du auch nicht durch bloßen Zeitablauf Eigentümer.

Eigentümer geworden zu sein hieße aber nicht, dass der Verkäufer keinen Anspruch auf Rückgabe hätte.

Deichnixe  13.12.2015, 14:17
@Droitteur

Eigentumsvorbehalt steht immer in den AGB des Verk. mit dem Kauf werden diese akzeptiert und der Kunde ist somit erst nach Bezahlung der Eigentümer!

Droitteur  13.12.2015, 14:30
@Deichnixe

Hast du eingangs doch schon erwähnt ;)

Deichnixe  13.12.2015, 14:43
@Droitteur

Eben, deshalb irritierte mich dein Kommentar.

Droitteur  13.12.2015, 14:47
@Deichnixe

Der Kommentar widerspricht deiner Antwort doch nicht?

Der Fragende aber hakte nach und so ging ich noch einmal etwas genauer auf die Lage ein und brachte den Begriff des Eigentumsvorbehaltes, damit er sich selbst überzeugen kann, und dass er auf einen Zeitablauf in Bezug auf den Eigentumserwerb nicht zu setzen braucht sowie dass die Frage des Eigentumserwerbes erst einmal keine überragend wichtige praktische Rolle spielt.

CAlbrecht  14.12.2015, 00:35
@Droitteur

Nicht ganz. Nach 10 Jahren würde er Eigentümer durch Ersitzung werden.

Droitteur  14.12.2015, 10:05
@CAlbrecht

Dafür müsste er aber die ganze Zeit über bereits guten Glaubens sein, Eigentümer zu sein.

Die Ersitzung dient eher anderen Situationen.