Wann gilt etwas als Arbeitsmittel, wann als Anlage?

1 Antwort

Arbeitsmittel und Anlagen sind zwei unabhängige Begriffe. Es kann also auch eine Anlage ein Arbeitsmittel sein.

ich sehe zwei Optionen, wie Du ihn steuerlich geltend machen kannst.

Ein mal kannst Du ihn natürlich allein und isoliert über 7 Jahre als Audiogerät (6.14.4) abschreiben.

Sollte es sich um eine Ersatzanschaffung handeln, ließe sich z.B. auch argumentieren, dass es sich um eine Reparatur eines Gesamtsystems handelt.

Hier kann ich jedoch wenig sagen, da unklar ist im welchem Gesamtsystem der Kopfhörer verwendet wird.

Die Idee der eigenständigen Nutzbarkeit hat steuerlich den Zweck, dass Du nicht einfach eine teure Anschaffung in zig Einzelteilen kaufst zusammenbaust und plötzlich war die 100.000 €-Maschine ein geringwertiges Wirtschaftsgut, weil Du jedes Rädchen einzeln gekauft hast. Daher spielt es steuerlich eine Rolle, wozu (in welchem System) der Kopfhörer genutzt wird.

OrangePerson 
Fragesteller
 07.12.2021, 17:43

Danke. Kann man einen Kopfhörer denn auch als selbstständig nutzbar betrachten? Manche sagen, wenn man das Gerät nur mit einem anderen Gerät nutzen kann, ist es nicht selbstständig nutzbar. Ich nutze die Kopfhörer mit unterschiedlichen Geräten.
Das, was in der Anlage EÜR des Finanzamts als Arbeitsmittel bezeichnet wird lässt sich komplett als Ausgabe im ersten Jahr geltend machen, ohne Aufteilung in Abschreibungsjahre. In der derzeitigen EÜR ist das in Zeile 57 zu machen. Schreibblöcke sind ein klarer Fall - also kommt in diese Zeile nur das, was weniger als ca. 20 Euro kostet und idR nur bis zu ein Jahr genutzt/verbraucht wird, oder kommen Kopfhörer für 22 Euro auch in Frage - z.B. bei einem Toningenieur-Freiberufler?

Konrad496  07.12.2021, 18:18
@OrangePerson

Mir ist nicht ersichtlich wie ein Kopfhörer selbstständig nutzbar sein könnte.

Das mit der Reparatur scheint mir das naheliegendste, da niemand Lust hat den Kopfhörer über 7 Jahre abzuschreiben.

Ich würde von Seiten der Behörden auf eine verhältnismäßige Prüfung hoffen. Bei einer Steuersumme von unter 5 €, hoffe ich persönlich wirklich, dass kein Finanzbeamter es für nötig befindet eine komplexe Analyse zu beginnen, welchem System der Kopfhörer nun korrekter Weise zuzurechnen wäre.