Preisgrenze für Abschreibung (nicht GWG)?
Hallo Zusammen,
über GWG finde ich massenhaft Informationen im Netz. Aber wie soll ich vorgehen, wenn ich z. B. ein Objektiv abschreiben muss. Ein Objektiv ist zwar beweglich, aber nicht selbstständig nutzbar - also, GWG kann ich hier nicht anwenden. Nun gibt es verschiedene Objektive: einige kosten nur 120 € andere mehrere Tausend Euro.
Frage: Gibt es eine Preisgrenze für betriebliche Anschaffungen, bei der ich ein Objektiv entweder sofort oder über die Nutzungsdauer abschreiben muss. 400, 800, 1000 € ???
2 Antworten
Wenn das Wirtschaftsgut nur im Zusammenhang mit einem anderen Wirtschsftsgut genutzt werden kann, ist es zu dessen Anschaffungskosten hinzuzurechnen. Da gibt es (in der Theorie) auch keine Geringfügigkeitsgrenze. In der Praxis würden man in vielen Fällen, das Objektiv bei diesem Wert trotzdem als sofort abzugsfähige Betriebskosten abziehen.
In dem Fall wird es mit der AfA abgeschrieben.
Deutschland, die GWG Grenze ist seit 2018
unter 250 € Sofortabschreibung ohne Verzeichnis
251€ - 800 € netto Sofortabschreibung mit Verzeichnis.
ab 1.000 € würde ich als eigenes Anlagegut aktivieren
801 € - 1.000 € Poolabschreibung
Nicht ganz. Bis 250€ stimmt schon, aber nicht 251€. Es sind 250,01€ bis 800€ und dann 800,01€ bis 1.000€
Poolabschreibung kannst du auch schon ab 250,01€, sowie AfA
ja, das meinte ich - danke schöööön
Momentan geht es um ein Objektiv im Wert von 530 € Brutto